Besitz kinderpornografischen Materials Bonner Youtuber erhält Bewährungsstrafe

Bonn · Ein 32 Jahre alter Bonner musste sich vor dem Amtsgericht wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials verantworten. Der Youtuber erhielt eine Bewährungsstrafe.

 Der 32-jährige Bonner Angeklagte.

Der 32-jährige Bonner Angeklagte.

Foto: Axel Vogel

Zu einer auf vier Jahre befristeten Bewährungsstrafe von 22 Monaten hat das Bonner Amtsgericht am Mittwoch einen 32-jährigen Youtuber wegen des Besitzes von kinderpornografischem Bild- und Videomaterial verurteilt. Konkret ging es in der Verhandlung um über 200 Bild- und Videodateien. Diese hatten Polizei und Staatsanwaltschaft bei zwei Hausdurchsuchungen 2019 auf diversen Datenträgern in der Wohnung des Mannes sichergestellt. Er versteht sich selbst als Journalist und Fotograf und lädt selbst gedrehte Videos von Polizei- und Feuerwehreinsätzen auf seinen Youtube-Kanal. Deshalb war er in den vergangenen Jahren in den Fokus der Ermittler geraten.

Die Durchsuchungen erfolgten, weil dem Youtuber Verstöße gegen das Telekommunikationsgesetz sowie gegen das Kunst- und Urhebergesetz vorgeworfen werden. So soll er den Funk von Polizei und Feuerwehr abgehört und Polizeibeamte im Einsatz ungefragt und unverpixelt in seinen Videos gezeigt haben. Auch diese Punkte spielten bei der Verhandlung eine Rolle, wobei Richter Gerd Kathstede allein einen Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz bei der Strafzumessung berücksichtigte. Eine Strafbarkeit wegen Verletzungen des Urheberrechtsgesetzes in den angeklagten sieben Fällen vermochte er nicht zu erkennen. Schließlich sei die Pressefreiheit ein wichtiges Gut. Auch habe die Öffentlichkeit ein Interesse zu erfahren, was passiert ist, „wenn Staatsdiener im Einsatz sind“.

Bonner zeigt sich geständig

Was dem Bonner bei der Verhandlung und seiner Verurteilung zugute kam: Er zeigte sich geständig, was den Besitz des kinderpornografischen Materials anging. Und er versuchte, den Umgang mit dem belastenden Material zu relativieren. Er habe dieses 2013 auf einer einschlägigen Plattform ungefragt zugesandt bekommen. Da er seinerzeit auf Lehramt studiert habe, sei es quasi ein berufliches Interesse gewesen. Er sei selbst schockiert von dem zugemailten Material gewesen: „Da waren ja einige harte Sachen darunter. Missbrauch finde ich selbst schlimm“, so der Angeklagte. Warum er das dann nicht sofort gelöscht habe, wollte Staatsanwalt Alexander Klingberg wissen: „Ich habe das irgendwann aus den Augen verloren.“ Er habe die Bilder und Videos in den vergangenen Jahren auch gar nicht mehr genutzt.

Die Anwältin des Angeklagten betonte, dass die letzte Beschaffung von Fotos und Videos aus dem Jahr 2017 stamme. Selbst zwei auf die Auswertung von Datenträgern spezialisierte Kripobeamte konnten diese These nicht widerlegen. Nicht geklärt wurde allerdings in der Sitzung, welche Erkenntnisse die Ermittler bei einer dritten Hausdurchsuchung des Mannes im vergangenen Jahr gewannen. Das dürfte womöglich in einem weiteren Prozess geklärt werden. Was ebenfalls aufmerken ließ: Bei der Hausdurchsuchung im Dezember 2019 war am Bett des Mannes ein speziell verschlüsseltes Notebook sichergestellt worden, das bis heute selbst die IT-Spezialisten der Bonner Polizei nicht knacken konnten.

So hatte die Staatsanwaltschaft auch bis zuletzt Zweifel an einer positiven sozialen Prognose des 32-Jährigen. Vor allem weil dieser einschlägig vorbestraft ist: 2015 war er bereits wegen des Besitzes von kinderpornografischen Materials zu einer inzwischen abgelaufenen Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden. Staatsanwalt Klingberg und sein Kollege Jonas Stallkamp forderten daher eine Gesamtstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Zudem stellte Stallkamp den Antrag auf Aufnahme der DNA in die Analysedatei des Landeskriminalamtes, weil man eine Gefahr bei ihm zur Begehung weiterer erheblicher Straftaten sehe. Das lehnte Richter Kathstede ab, verurteilte den Bonner neben der Bewährungsstrafe aber zu einer ambulanten Therapie.

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