Schwurgericht Bonn Zehnmal mit Brieföffner auf Gastwirt eingestochen

Bonn · Die Staatsanwaltschaft hat gegen einen 45-jährigen Bonner Anklage wegen versuchten Totschlags erhoben. Er soll Anfang Dezember mit einem Brieföffner auf den neuen Freund seine Ex-Frau eingestochen haben.

Zehn Mal soll ein 45-jähriger Bonner am 4. Dezember auf den neuen Freund seiner Ex-Frau mit einem Brieföffner eingestochen haben, als sein Opfer, ein Bonner Gastronom, noch angeschnallt in seinem Auto saß. Nun hat die Staatsanwaltschaft gegen den 45-jährigen Vater von drei Kindern Anklage wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung am Bonner Schwurgericht erhoben.

Wie Landgerichtssprecher Tobias Gülich am Mittwoch mitteilte, hatten sich der 45-Jährige und seine 47-jährige geschiedene Ehefrau und Mutter seiner drei Kinder laut Anklage nicht im Frieden getrennt. So soll es nach der Scheidung häufig zu Streitigkeiten gekommen sein, die auch vor dem Familiengericht ausgetragen wurden. Die zwei halbwüchsigen Söhne und die 17-jährige Tochter lebten bei der Mutter in Poppelsdorf, allerdings wohnte ihr Vater nur wenige Hundert Meter entfernt. Vor allem missfiel dem 45-Jährigen laut Anklage, dass seine Ex-Frau einen neuen Lebensgefährten hatte, wie er Zeugen gegenüber geäußert haben soll.

Aber auch der zur Tatzeit 15-jährige Sohn geriet wegen dieses neuen Freundes laut Anklage immer wieder mit der Mutter aneinander, denn er lehnte die neue Beziehung der Mutter ab, laut Anklage auch wegen der beengten Wohnverhältnisse.

Auch am Tattag kam es der Anklage zufolge wieder einmal zu einem Streit zwischen Mutter und Sohn, der so heftig geworden sein soll, dass die 47-Jährige nicht nur ihren 52-jährigen neuen Partner anrief und ihn um Hilfe bat, sondern auch die Polizei alarmierte. Daraufhin informierte der Sohn den Vater, und der sagte laut Anklage zu, sofort zu kommen. Dass auch die Polizei auf dem Weg war, wusste der 45-Jährige der Anklage zufolge.

Als die Beamten eintrafen, wartete der 45-Jährige auf sie vor der Haustür und teilte ihnen laut Anklage mit, es gebe nur einen familieninternen Streit. Doch die Polizisten wollten sich, so die Staatsanwaltschaft, selbst ein Bild machen und gingen ins Haus.

Der Angeklagte stand draußen, als er sah, wie der neue Freund seiner Ex-Frau am Haus ankam und nach einem Parkplatz suchte. Und als der 52-jährige Gastronom in der Nähe einparkte, rannte der 45-Jährige laut Anklage zu dem Wagen, riss die Autotür auf und stach den Ermittlungen zufolge mit einem Brieföffner mit einer zehn Zentimeter langen Klinge auf den Mann ein. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt, wurde der 52-Jährige zehn Mal am Kopf und an der linken Bauchseite getroffen. Da er sich heftig wehrte, erlitt er laut Anklage vor allem oberflächliche Stich- und Schnittverletzungen.

Inzwischen hatte seine 47-jährige Ex-Frau gesehen, was vor sich ging. Sie informierte die Polizisten, die zum Tatort eilten und es laut Anklage nur mit Mühe und unter Einsatz von Pfefferspray schafften, den 45-Jährigen vom Opfer wegzuziehen. Der aber bestreitet laut Anklage den Angriff und behauptet, der Gastwirt habe ihn mit dem Brieföffner attackiert, er habe sich nur gewehrt und den Brieföffner von sich weggedreht. Und dabei sei der 52-Jährige verletzt worden. Das aber hält die Staatsanwaltschaft der Anklage zufolge für eine Schutzbehauptung.

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