Kontrolle von Friseuren und Barbershops Zoll greift illegal Beschäftigte in Bonn-Tannenbusch auf

Bonn · Der Zoll hat in Bonn und der Region Friseurgeschäfte und Barbershops kontrolliert. Dabei wurden zwei illegal Beschäftigte in Tannenbusch aufgefunden.

Der Zoll hat in der vergangegen Woche knapp 60 Geschäfte in Bonn und der Region kontrolliert. (Symbolfoto)

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Bei gezielten Kontrollen des Kölner Zolls haben die Einsatzkräfte illegal Beschäftigte in Bonn-Tannenbusch entdeckt. In der vergangenen Woche kontrollierten rund 70 Einsatzkräfte knapp 60 Friseurgeschäfte und Barbershops. Dabei sprachen sie mit fast 150 Beschäftigten. Das geht aus einer Pressemitteilung der Polizei hervor.

Kontrollen in Bonn

Der Kölner Zoll kontrollierte in Bonn vier Geschäfte und zehn Personen. Dabei wurden in einem Barbershop in Tannenbusch zwei illegal Beschäftigte vorgefunden. Bei den Männern handelte es sich um einen 25-Jährigen und einen 22-Jährigen. „Unsere Ermittlungen richten sich nun in erster Linie gegen den Arbeitgeber der Männer. Noch vor Ort wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet“, sagt Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln. Über das weitere Aufenthaltsrecht soll jetzt die zuständige Ausländerbehörde entscheiden.

Bei zwei Personen in Bonn gab es außerdem Hinweise, dass diese von ihrem Arbeitgeber nicht zur Sozialversicherung gemeldet worden seien, also „schwarz“ arbeiteten. Bei zwei weiteren Personen fand der Zoll Hinweise darauf, dass den Arbeitern nicht der Mindestlohn gezahlt wurde.

Kontrollen in der Region

Im Rhein-Sieg-Kreis wurden laut der Polizei fünf Geschäfte und 13 Personen überprüft. Die Kontrollen wurden in Hennef, Troisdorf, Windeck und Ruppichteroth durchgeführt.

Ebenfalls kontrolliert wurden Friseure und Barbershops im Rhein-Erft Kreis. In Bergheim und Brühl wurden demnach drei „Schwarzarbeiter“ gefunden. Zwei Personen schienen, laut der Polizei, nicht den Mindestlohn zu bekommen.

"Die Befragung der Beschäftigten vor Ort ist nur der Einstieg in unsere Arbeit. Erst nach Auswertung und Überprüfung der Arbeitnehmerangaben lässt sich sagen, ob alle angetroffenen Personen auch ordnungsgemäß zur Sozialversicherung gemeldet sind“, so Ahland. Um zu überwachen, ob die betreffenden Geschäfte in Zukunft den Mindestlohn zahlen, könnten zukünftig weitere Prüfungen anstehen.