Kommentar Zum Streit um die die City-Apotheken - Prioritäten setzen
An dieser exponierten Stelle wollen wir uns den Satz des Bonner Straßenverkehrsamtes noch einmal auf der Zunge zergehen lassen: "Apotheken müssen nicht zwangsläufig nachmittags beliefert werden; der Transport kann bis zum nächsten Morgen warten."
Das ist schon eine mutige Aussage, vor allem weil noch der Ratschlag hinzu kommt: "Wenn ein Kunde seine Medikamente unabdingbar am selben Tag benötigt, muss er diese in einer Apotheke außerhalb der Fußgängerzone bestellen." Hoppla, mag man da fragen: Seit wann ist denn das Straßenverkehrsamt die Bonner Fachdienststelle für Arzneimittel?
Das ist diejenige Abteilung bei der Stadt, die zum Beispiel eingeschaltet wird, wenn eine Apotheke mal nicht öffnen will. Das geht nämlich nicht so einfach, denn die Versorgung der Patienten steht an oberster Stelle.
Insofern ist es gut, wenn jetzt vermittelt wird zwischen den eigentlich berechtigten Interessen des Straßenverkehrsamtes, die Fußgängerzone freizuhalten, und der nicht weniger berechtigten Gesundheitsversorgung der Bürger. Was damit enden muss, dass eine Festsetzung der Prioritäten erfolgt. Und da wird hoffentlich klar sein, dass die Arzneimittelversorgung Vorrang genießen sollte. Auch wenn die Passanten dann mal um einen Kleinwagen in der Fußgängerzone herumlaufen müssen.