Kommentar zur Bürgschaft für Flüchtlinge Zur Kasse gebeten

Meinung | BONN · Die Bürgschaft für Flüchtlinge gilt über die Asylanerkennung zeitlich hinaus. Das bringt einige Bürgen in existenzbedrohende Situationen. Es ist an der Zeit, bundesweit einheitliche Regeln für den Umgang mit Verpflichtungserklärungen zu finden.

Alles dreht sich aktuell um Asylstreit, Abschiebung und Abschottung. Da klingt das Thema Verpflichtungserklärung für syrische Flüchtlinge fast schon wie ein Märchen aus längst vergangenen Zeiten. Ab 2014 haben zahlreiche Bonner mit ihrer Unterschrift dafür gebürgt, dass Kriegsopfer nach einer NRW-Regelung legal einreisen konnten, ohne den lebensgefährlichen Weg über das Mittelmeer wagen zu müssen.

Die Bürgen hatten die Ämter und die Politiker so verstanden, dass sie für die Flüchtlinge nur bis zur Asylanerkennung haften müssten – aber eben nicht darüber hinaus. Der damalige NRW-Innenminister hatte sie in dieser Lesart bestärkt, wenngleich vom weisungsberechtigten Bundesinnenminister andere Signale kamen. Anfang 2017 machte die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts den Bürgen dann einen Strich durch die Rechnung. Als Folge werden sie nun für Jobcenter-Zahlungen nach Asylvergabe zur Kasse gebeten.

Und das nicht zu knapp: Auf die Flüchtlingshilfe Syrien der evangelischen Johannes-Kirchengemeinde kämen womöglich für 16 von ihr betreute Flüchtlinge insgesamt 117 000 Euro an Nachzahlung zu. Dabei haben die Godesberger dank vieler Spender für ihre Schützlinge bis zur Asylvergabe schon 42 000 Euro aufgebracht. Bürgen waren übrigens auch in anderen Bundesländern angetreten, um letztlich den Flüchtlingsschleppern das Handwerk zu legen, was 2015 noch viel Beifall erhielt. Nun aber stellt sich angesichts stattlicher Rückforderungen für eine ganze Reihe von ihnen die Existenzfrage. Unzufriedenheit über diese Entwicklung ist auch auf Seiten von Verwaltung und Politik zu spüren, was Helfergruppen nach Gesprächen in Ämtern und im Landtag berichten. Es ist also höchste Zeit, dass für alle Bürgen eine bundesweit einheitliche Regelung gefunden wird.

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