Nach Unfall: Stadt Bonn lehnt Kosten für eine Brille ab Zustand „noch nicht schlecht genug“

Bonn · Dietmar Schmale stürzte in der Oppenhoffstraße wegen Unebenheiten aus dem Rollstuhl. Seine Bitte, ihm die Kosten für die kaputte Brille zu erstatten, lehnt die Stadt ab.

 Dietmar Schmale stürzte an dieser Stelle der Oppenhoffstraße aus seinem Rollstuhl, der sich an einer Unebenheit verkantete.

Dietmar Schmale stürzte an dieser Stelle der Oppenhoffstraße aus seinem Rollstuhl, der sich an einer Unebenheit verkantete.

Foto: Stefan Knopp

Der Zustand der Oppenhoffstraße ist – zumindest aus Laiensicht – bemerkenswert schlecht. Besonders auf Höhe der Marienkirche, wo Autofahrer abbremsen, bevor sie auf die Adolfstraße einbiegen, wellt sich der Straßenbelag. „Für die Stadt ist die Straße aber noch nicht schlecht genug“, kommentiert Rollstuhlfahrer Dietmar Schmale, der dort an einer unebenen Stelle stürzte und verletzte. Er hat die Stadt in zwei Schreiben aufgefordert, ihm die Brille zu ersetzen, die dabei zu Bruch ging. Bislang ohne Erfolg.

Schmale war Mitte Juli mit seinem Sohn in der Oppenhoffstraße unterwegs. Die nutzt er nach eigenen Angaben oft, weil sie wenig befahren und außerdem eine Spielstraße ist. „Da rollt man hier halt so durch.“ Genau deshalb fuhr er auf der Fahrbahn, ohne groß darüber nachzudenken, und nicht auf dem Bürgersteig, als sich ein Vorderrad in einer Unebenheit verkantete und er nach vorne aus dem Rollstuhl kippte. Mit einer Platzwunde am Kopf und einem kleinteiligen Fingerbruch wurde Schmale im Krankenwagen abtransportiert.

Weil der Zustand der Straße Stadtangelegenheit ist, meldete er den Brillenschaden dort und bat um Kostenbeteiligung. „Ich bekam ein Schreiben, das mit höchstrichterlichen Urteilen versehen war“, erzählt er. „Die Kernaussage lautet: Heb die Füße hoch, dann fällst du auch nicht. Leider kann ich die Füße nicht hochheben, ich fahre mit einem Rollstuhl, und wenn der plötzlich stehen bleibt, falle ich raus.“ Die Stadt wies zum Beispiel darauf hin: „Die Verkehrssicherungspflicht orientiert sich am Leitbild des sorgfältigen Verkehrsteilnehmers.“ Dementsprechend habe sich „jeder Verkehrsteilnehmer auf die gegebenen Straßenverhältnisse einzustellen und die Straße so hinzunehmen, wie sie sich ihm erkennbar darbietet“. Bei Unebenheiten gebe es „Bagatellgrenzen“ von bis zu 2,5 Zentimetern auf Gehwegen und bis zu 15 Zentimetern auf Straßen. Der Zustand der Oppenhoffstraße sei „auf weite Sicht erkennbar“, heißt es in der Antwort auf seinen zweiten Brief. Zudem hätte Schmale den ausreichend breiten Gehweg nutzen können.

Der fragt sich, inwiefern man Kinder mit Rollern oder Laufrädern in dieser Spielstraße als sorgfältige Verkehrsteilnehmer bezeichnen kann. Und inwieweit man Senioren mit Rollator auf dem Weg zur Kirche zumuten kann, die Unebenheiten zu umgehen. Sein Sohn Matthias hätte ihm ja helfen können, schreibt die Stadt. Der sei aber genauso überrascht gewesen wie sein Vater. Außerdem wolle er so viel wie möglich eigenständig leben, sagt Schmale, und dazu gehöre eben, sich nicht ständig herumschieben zu lassen.

Er gibt dem Hardtberger Bezirksbürgermeister Christian Trützler recht, der kürzlich im GA den für Rollstuhlfahrer schlechten Zustand vieler Bereiche beklagt hat. „Es geht ja alles kaputt, und die Stadt Bonn macht nichts.“ Die betont auf GA-Anfrage: „Die Fahrbahn ist in einem unebenen, aber dennoch verkehrssicherem Zustand.“ Für eine Begradigung müsse die Fahrbahn umfassend saniert werden. Immerhin: „Es ist beabsichtigt, die Oppenhoffstraße mittelfristig grundhaft zu erneuern.“ Die Schadensersatzforderung weist die Stadt von sich, da, „eine schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ausgeschlossen ist.“

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