Prostituierte entführt Zwei Bonner Zuhälter zu mehrjähriger Haft verurteilt

Bonn · Es ging um einen Revierkampf auf dem Bonner Straßenstrich: Vor dem Landgericht Bonn sind nun die Urteile im Fall zweier Zuhälter gefallen. Sie wurden der Freiheitsberaubung und der gefährlichen Körperverletzung beziehungsweise der Beihilfe für schuldig befunden.

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Ein 28-Jähriger und sein 30-jähriger Kompagnon wurden jetzt zu vier und zu zwei Jahren Haft verurteilt. Im Kern ging es um eine Schutzgelderpressung, die jedoch laut Staatsanwaltschaft nicht zu belegen war: Die beiden Verurteilten sollen von einem 39-jährigen „Kollegen“ eine Summe von 50 Euro pro Tag für jede Frau gefordert haben, die der auf den Strich geschickt hatte. Dem wollte dieser aber nicht nachkommen, und so rückten die beiden ihm bei einem Zusammentreffen im Sommer des vergangenen Jahres mit drei Komplizen auf die Pelle und verletzten den Zahlungsunwilligen; das Opfer erlitt einen Nasenbeinbruch und eine Messerverletzung am Augenlid.

Um ihren Forderungen weiteren Nachdruck zu verleihen, bedrohte und verletzte das Duo seinen Konkurrenten rund einen Monat später erneut: Der flüchtete aber – diesmal mit Stichwunden an Lunge und linker Hand noch schwerer verletzt – vom Straßenstrich an der Immenburg in ein benachbartes Bordell, und so nahmen die beiden nun Verurteilten eine der für den Flüchtigen arbeitenden Damen ins Visier. Zunächst nahmen sie ihr das Handy ab. Der 28-Jährige zwang die Frau dann in sein Auto, sein Kompagnon folgte den beiden in seinem eigenen Wagen. Bei einem anschließenden Stopp in Tannenbusch versuchten sie dann gemeinsam ihr Opfer mit Gewalt dazu zu bringen, in Zukunft für sie auf den Strich zu gehen.

Der Ältere wurde jetzt außerdem noch wegen des Führens einer verbotenen Waffe verurteilt: Bereits vor zehn Jahren war gegen ihn ein Waffenverbot verhängt worden. Bei einer Verkehrskontrolle Anfang August vergangenen Jahres hatte die Polizei aber neben einem massiven Tischbein aus Holz auch ein Einhandmesser sowie ein so genanntes Neck Knife bei ihm sichergestellt.

Die beiden Täter waren einschlägig vorbestraft: Die Akte des Jüngeren umfasst zwölf, die seines Kompagnons zehn Einträge. Letzter wurde unter anderem bereits als 19-Jähriger wegen besonders schwerer Vergewaltigung und brutalen Kindesmissbrauchs einer 13-Jährigen zu viereinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt.

Die Angeklagten wollen gegen das Urteil in Revision gehen. Auch der verletzte Zuhälter ist kein unbeschriebenes Blatt. Er hatte für Schlagzeilen gesorgt, weil er am Karsamstag 2017 versucht hatte, das Osterklappern einer Kindergruppe in Swisttal zu verbieten und die Mütter dabei mit dem Tode bedrohte.

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