Prozess vor dem Bonner Schwurgericht Zweieinhalb Jahre Haft für Ex-Bandido nach Schüssen in Bonn

BONN · Urteil nach Schüsse in Lannesdorf: Das Gericht sieht kein versuchtes Tötungsdelikt und macht für den 34-jährigen Angeklagten mildernde Umstände geltend.

Ein starkes Stück sei es gewesen, was da auf der Deutscherrenstraße in Lannesdorf stattgefunden hat, befand der Vorsitzende Richter Josef Janßen. Weil der 34-jährige Angeklagte dort einen 30-jährigen Mann aus Köln zunächst rasant verfolgt und anschließend dessen roten Citroën mit vier Kugeln durchsiebt hatte, musste er sich vor dem Schwurgericht wegen versuchten Totschlags verantworten. Nun gab es das Urteil: Wegen illegalen Waffenbesitzes, Körperverletzung, Sachbeschädigung und versuchter Nötigung erhält der Schütze eine Freiheitsstrafe in Höhe von zwei Jahren und sechs Monaten.

Der wilden Verfolgungsjagd ging anscheinend eine Fehde zwischen zwei Rockergruppierungen voraus: Am späten Abend des 15. März 2015 wurden der 34-Jährige und zwei Freunde vor seinem Haus in Lannesdorf von zehn bis 15 Personen überfallen, die seiner Aussage nach der „Bruderschaft Fist Fighter“ angehörten. Der ehemalige Bandido-Anwärter floh vor den mit Knüppeln und Baseballschlägern bewaffneten Rockern und versteckte sich, bis die Gruppe wieder verschwand.

Illegale Waffe

Nach der Attacke holte er seine illegale Waffe – eine neun Millimeter mit 17 Schuss, die sich mit einem kleinen Hebel auf Dauerfeuer umstellen ließ – und trommelte eine große Gruppe von Freunden zusammen, falls es zu einem weiteren Angriff kommen sollte. An der fuhr schließlich der 30-jährige Kölner vorbei, der seiner Aussage nach auf dem Weg zu einer Verabredung war. Weil ihm die Szenerie nicht geheuer vorkam, kehrte er wieder um und erregte so die Aufmerksamkeit des 34-Jährigen, der ihn für einen weiteren „Fist Fighter“ hielt.

Was dann folgte, sollte nach Angaben des Ex-Bandidos „nur eine kleine Lektion sein“. Dass das Opfer allerdings nur durch ein paar Glassplitter leicht an der Hand verletzt wurde, war reines Glück, wie Richter Janßen betonte. Dennoch habe es sich nicht um ein versuchtes Tötungsdelikt gehandelt: „Er hätte noch weitere Schüsse abgeben können und mit einem kleinen Knopfdruck eine vollautomatische Waffe gehabt“, so Janßen.

Mildernd zum Urteil kam die Tatsache hinzu, dass der Mann sich selbst gestellt hatte und sich vor Gericht geständig und kooperativ gab. Der bereits wegen Drogenhandels verurteilte 34-Jährige muss nun allerdings damit rechnen, dass seine Haftstrafe um weitere zwei Jahre verlängert wird, da er die Tat noch während seiner Bewährungszeit beging.

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