Neue Wohnungen für Ukrainer in Bonn Stadt darf nun doch 106 Appartements für Geflüchtete mieten

Bonn · Die Politik hat der Bonner Stadtverwaltung grünes Licht zur Anmietung eines als Studentenwohnheim geplanten Appartementhauses gegeben, wo ab Oktober ukrainische Geflüchtete wohnen sollen. Ursprünglich hatte der SGB-Ausschuss die Anmietung aus Kostengründen abgelehnt.

 106 Appartements entstehen am Lievelingsweg. Ab Oktober sollen dort ukrainische Geflüchtete unterkommen.

106 Appartements entstehen am Lievelingsweg. Ab Oktober sollen dort ukrainische Geflüchtete unterkommen.

Foto: Meike Böschemeyer

Die Suche nach Wohnraum für ukrainische Geflüchtete ist und bleibt wohl auch noch eine längere Zeit eine große Herausforderung für die Stadt Bonn. Ein Stück weit Entlastung dürfte daher ein Beschluss bringen, den der Betriebsausschuss für das Städtische Gebäudemanagement (SGB) in seiner jüngsten nichtöffentlichen Sitzung gefasst und damit der Sozialverwaltung grünes Licht gegeben hat zur Anmietung von 106 Appartements in einem Neubau am Lievelingsweg.

Ursprünglich hatte der SGB-Ausschuss in einer vorherigen Sitzung diese Vorlage abgelehnt (der GA berichtete). „Zu teuer“, hieß es unter anderem als Begründung. Doch nicht nur die Mietsumme inklusive Nebenkosten und Stellplatzgebühren in Höhe von rund 658.000 Euro im Jahr hatte die Politiker abgeschreckt. Kritik gab es auch an der langen Mietdauer: Mindestens zehn Jahre beträgt laut Vorlage die Mietlaufzeit mit automatischer Verlängerung um ein Jahr, wenn das Mietverhältnis nicht mit einer Frist von zwölf Monaten vorher gekündigt wird.

Doch offensichtlich haben die Zahlen und Fakten der Stadtverwaltung zu den Geflüchteten in Bonn die Ausschussmitglieder nun überzeugt: 4115 Menschen aus der Ukraine haben sich laut Presseamt bisher in der Bundesstadt angemeldet (Stand 2. Juni). Sozialdezernentin Carolin Krause hatte kürzlich erklärt, die Stadt Bonn benötige für bis zu 1700 Menschen, die bereits in Bonn sind, Platz in städtischen Unterkünften und Wohnungen.

Anfang Oktober können nun die 106 Appartements am Lievelingsweg bezogen werden, heißt es in der Vorlage. Sie enthält zudem eine Änderung, die die Linksfraktion eingebracht hat: So soll die Verwaltung mit dem Vermieter – ein Kölner Unternehmer – über einen Abschlag der Miethöhe verhandeln, „der das angesichts der vertraglichen Vollvermietung fehlende Leerstandsrisiko sowie die zumindest stark geminderten Fluktuationskosten auf Seiten des Vermieters der Höhe nach widerspiegelt“.

Appartementhaus auf Gewerbefläche errichtet

Der Bürger Bund Bonn (BBB), der im Ausschuss als einzige Fraktion gegen die Anmietung des Appartementhauses gestimmt hatte, wundert sich in einer Presseerklärung von Mittwoch, dass auf dem Grundstück, das im Flächennutzungsplan der Stadt eindeutig als gewerbliche Baufläche ausgewiesen sei, ein Wohnhaus errichtet werden durfte. „Der Gesetzgeber hat sich etwas dabei gedacht, zwischen gewerblicher Bebauung und Wohnbebauung wie im vorliegenden Fall am Lievelingsweg zu unterscheiden“, so BBB-Ratsherr Albert Weidmann.

Er habe deshalb vor der Beschlussfassung über die Anmietung im SGB-Ausschuss diesen Umstand hinterfragen wollen, wie es sein könne, dass auf gewerblicher Baufläche laut Bauschild ein Appartementhaus mit Studentenwohnungen genehmigt werden konnte, das nun von der Stadt auch noch für ganz andere Wohnzwecke genutzt werden solle. Seine Fragen seien indes nicht beantwortet worden. Deshalb werde er Akteneinsicht beantragen, so Weidmann. „Mir geht es hierbei in erster Linie darum, dass Baugenehmigungen sich an geltenden Bauvorgaben orientieren sollen und nicht andersrum, die Bauvorgaben an Baugenehmigungen angepasst oder gar ganz ignoriert werden.“

Mit Sorge beobachte die BBB-Fraktion bereits seit geraumer Zeit die Tendenz, die ohnehin knappen Gewerbebauflächen in Bonn für Wohnbebauung zu nutzen. Weidmann: „Bonn benötigt auch weiterhin Gewerbeflächen und der betreffende Standort eignet sich aus verschiedenen Gründen nicht für Wohnbebauung.“

Eine Nachfrage des General-Anzeigers bei der Stadtverwaltung ergab: Das Appartementhaus liege in einem Gebiet mit so genannter „Gemengelage“, erklärte Isabel Klotz vom städtischen Presseamt. Das bedeute, es sei nicht eindeutig zuzuordnen, ob es sich bei dem Areal nun um reines Wohn- oder Gewerbegebiet handele. „Daher hat das Bauordnungsamt hier nach Prüfung den Bau des Gebäudes für zulässig bewertet und eine entsprechende Genehmigung erteilt“, sagte Klotz.

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