Musikerviertel Bonn Stadt hat keine Handhabe gegen kommerzielle Kleidersammler

BONN · Unübersehbar standen am Freitagmorgen im Musikerviertel rote Eimer direkt vor den Haustüren, und auf den blauen Deckeln klebten Zettel mit der Aufforderung, alte Schuhe und brauchbare Textilien hineinzulegen. Einige Bewohner des Viertels ärgerten sich gewaltig über die Tonnen, die ein kommerzieller Verwerter von Altkleidern im Eingangsbereich ihrer Häuser postiert hatten.

 Freitag im Musikerviertel: In Vorgärten und vor Hauseingängen stehen die roten Eimer des kommerziellen Altkleidersammlers.

Freitag im Musikerviertel: In Vorgärten und vor Hauseingängen stehen die roten Eimer des kommerziellen Altkleidersammlers.

Foto: Köhl

Für Unmut sorgte vor allem, wie eine Betroffene erklärte, dass der Eindruck einer weiteren karitativen Verwendung erweckt werde mit der Aufschrift: "Die Sachen werden von bedürftigen und armen Menschen in der 3. Welt weiter getragen." Und auch die Ankündigung, dass die Eimer erst in 24 bis 48 Stunden wieder abgeholt würden, störte die Bürger. Wirklich etwas tun gegen diese fragwürdige Praxis, die manch einer als Eingriff in seine Privatsphäre empfindet, lässt sich jedoch nicht, wie Elke Palm vom städtischen Presseamt erklärte, da es kein Sammlungsgesetz mehr gebe, und jeder, dem es beliebt, solche Behältnisse aufstellen könne.

Auch rechtlich ist die Lage eher schwierig, wie Rechtsanwalt Claus Recktenwald dem GA erläuterte. Er hatte am Freitagmorgen selbst einen solchen Eimer vor der Tür stehen. Einfach entfernen darf man den Behälter jedenfalls nicht, wenn erkennbar ist, dass er jemandem gehört. Und dafür hat die Firma gesorgt mit der Aufschrift: "Die Eimer benötigen wir für unsere Arbeit, bitte achten Sie darauf, dass sie nicht abhanden kommen."

Die einzige Möglichkeit laut Recktenwald: Da es sich um "Eigentumsstörung" handle, die man "abwehren" dürfe, könne man den Aufsteller des Eimers kontaktieren und eine Frist zur Entfernung setzen. "Denn der hat juristisch eine "Wegnahmeverpflichtung". Komme er der nicht nach, könne man den Eimer einlagern lassen, allerdings auf eigene Kosten, die man später - notfalls mit Hilfe des Gerichts - zurückfordern könne. Vielleicht etwas viel Aufwand für einen normalen Bürger. Für den Anwalt aber juristisch interessant, wie Recktenwald räsonierte: "Das wäre ein spannender Fall für eine Examensklausur."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort