WCCB-Prozess Stadt will Hong per Klage zur Unterschrift zwingen

BONN · Im Landgericht Bonn dürfte Young-Ho Hong sich inzwischen recht gut auskennen. Schon mehrere Male war der ehemalige Generalübernehmer des World Conference Center Bonn (WCCB), und Geschäftsführer der insolventen SMI Hyundai Europe GmbH (Berlin) an der Wilhelmstraße "zu Gast".

Erst vorige Woche saß der Koreaner im laufenden WCCB-Prozess vor der Wirtschaftsstrafkammer im Zeugenstand. Am Mittwoch teilte Hong sich mit seinem Berliner Anwalt Ralf Kemper die Beklagtenbank in Saal 1.07, wo die 1. Zivilkammer unter Vorsitz von Richter Heinz Sonnenberger in einem für ihn "nicht einfachen Verfahren" tagte.

"Das ist für uns Neuland", sagte er mit Blick auf seinen Kollegen Jens Rausch, der als Vorsitzender der Wirtschaftsstrafkammer inzwischen zum WCCB-Spezialisten im Landgericht geworden sein dürfte. Auf der Klägerseite am Mittwoch: die Stadt Bonn. Sie will sich mögliche Schadensersatzansprüche gegen Hong sichern, gegen den die Staatsanwaltschaft bereits seit dem WCCB-Baustopp im September 2009 wegen schwerer Untreue- und Betrugsvorwürfe ermittelt.

Hong ist der einzige von insgesamt 14 WCCB-Beteiligten, gegen die ermittelt wird, der seine Unterschrift für einen sogenannten Einredeverzicht verweigert hat. Selbst sein einstiger Partner und in U-Haft sitzende WCCB-"Investor" Man-Ki Kim hat unterschrieben. Mit dieser Verzichtserklärung will die Stadt verhindern, dass, unabhängig vom Ausgang der WCCB-Strafverfahren, mögliche Schadensersatzansprüche gegen Mitarbeiter der Verwaltung und Externe verjähren.

So sollen siebenstellige Beträge nicht ins WCCB geflossen sein. Schließlich hat der WCCB-Bericht des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) viele Anhaltspunkte dafür geliefert, dass beim Planen und Bauen Millionen zweckentfremdet und abgezweigt worden sind. Doch nicht allein darauf zielt die Klage der von der Stadt beauftragten Anwälte der Kanzlei Redeker, Sellner, Dahs ab.

Sie werfen Hong auch vor, er und unter anderem Kim hätten die Stadt mit dem Namen Hyundai und damit der Vorspiegelung, dass dahinter der Autokonzern stecke, schwer getäuscht. Woraufhin Kemper schimpfte, das sei die typische Mär der angeblichen "Koreanerbande". Im übrigen könne er nicht erkennen, wo sein Mandant der Stadt Schaden zugefügt haben soll. Weil weder ein Vergleich noch der Antrag der Klägerin, das Verfahren zunächst ruhen zu lassen, Zustimmung fand, wird der Richter im April einen Beschluss fassen müssen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Von GA-Redakteur
Philipp Königs
zur Klimaplan-Bilanz
Erfolg bemisst sich an Taten
Kommentar zur Bonner Klimaplan-BilanzErfolg bemisst sich an Taten
Zum Thema
Aus dem Ressort