Vergleich vor Bonner Arbeitsgericht Busfahrer und Stadtwerke Bonn einigen sich nach fristloser Kündigung

Bonn · Die Stadtwerke Bonn (SWB) haben einen Busfahrer entlassen. Der Fahrer soll mehrfach vor Zeugen Kollegen und Vorgesetzte auf das Übelste beschimpft haben und in einem Fall sogar handgreiflich geworden sein. Dagegen hatte er vorm Arbeitsgericht Bonn geklagt.

 Noch bis Ende der Kündigungsfrist ist der entlassene Busfahrer für die SWB auf Vorschlag des Arbeitsrichters tätig.

Noch bis Ende der Kündigungsfrist ist der entlassene Busfahrer für die SWB auf Vorschlag des Arbeitsrichters tätig.

Foto: Benjamin Westhoff

Mehr als acht Jahre war ein Busfahrer (46) bei dem Stadtwerken Bonn (SWB) tätig. Jetzt ist er seinen Job los. Die SWB haben ihm fristlos gekündigt. Grund: Der Fahrer habe mehrfach vor Zeugen Kollegen und Vorgesetzten auf das Übelste beschimpft und sei in einem Fall sogar handgreiflich geworden. Das berichtete eine SWB-Vertreterin beim Gütetermin im Arbeitsgericht Bonn. Der Fahrer hatte dort Klage gegen die Kündigung eingereicht.

Die Liste der Verfehlungen des Klägers ist lang, die die SWB-Vertreterin vortrug. „Beleidigungen wie ‚Penner‘ oder ‚Arschloch‘ sind dabei noch die harmloseren“, so die Beklagte. Immer wieder habe der Mann in Gegenwart von Dritten auch auf die SWB geschimpft und erklärt, er werde eine Kündigung provozieren, um dort nicht mehr arbeiten zu müssen und Arbeitslosengeld kassieren zu können. Die SWB beklagen außerdem, der Fahrer habe bewusst einen Unfall herbeigeführt und an seinem Bus erheblichen Schaden angerichtet. „Er ist, und das haben Augenzeugen bestätigt, mit unangemessener Geschwindigkeit in den Zentralen Busbahnhof eingefahren und dabei über eine Bussteigkante geraten“, berichtete die Beklagte. Dabei sei der Unterboden des Busses stark beschädigt worden.

Unterschiedliche Versionen zum Ablauf eines Mitarbeitergesprächs

Im Mai dieses Jahres habe die Unternehmensleitung Kenntnis von den Vorfällen erhalten und den Fahrer zu einem Gespräch gebeten. Dabei sei am Ende des Austausches aufgefallen, dass der Fahrer es mit dem Handy aufgezeichnet habe. Als die Kollegen ihn aufforderten, die unzulässige Aufzeichnung zu löschen, sei er mit dem Handy gegangen. Die SWB haben daraufhin die Polizei verständigt und Anzeige erstattet.

Die Anwältin des Klägers berichtet eine andere Version: Zunächst habe ihr Mandat das Gespräch abgelehnt, weil er an dem Tag frei hatte und sein Wohnort sich weit außer­halb von Bonn befinde. Dann sei er doch nach Bonn gefahren. Bei dem Gespräch sei allerdings lediglich die Rede von einer Handgreiflichkeit gewesen, alle anderen Vorwürfe seien dort nicht zur Sprache gekommen. Er bestreite zudem sämtliche Anschuldigungen. Als er darum bat, das Gespräch mit dem Handy aufzeichnen zu dürfen, hätten die Vorgesetzen versucht, ihm das Handy zu entreißen. Dabei sei er verletzt worden und anschließend in eine Klinik gegangen. Am nächsten Tag habe er bei der Polizei Anzeige gegen die Kollegen erstattet.

„Ich halte es schon für sehr unwahrscheinlich, dass jemand versucht, einem das Handy aus der Hand zu reißen, nur weil er darum gebeten hat, das Gespräch aufzeichnen zu dürfen“, sagte der Richter. Da die Beklagtenseite erklärte, viele der Vorfälle könnten von Mitarbeitern bezeugt werden, machte der Richter deutlich: Der 46-Jährige wäre gut beraten, einen Vergleich zu akzeptieren, um das Arbeitsverhältnis gütlich zu beenden. Zumal die SWB in dem Fall eine ordentliche Kündigung aussprechen würden.

Den Vorschlag des Richters nahmen beide Parteien schließlich auf Widerruf an: Das Arbeitsverhältnis wird mit Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist beendet, der 46-Jährige erhält bis dahin sein Gehalt – auch wenn er vorher einen anderen Arbeitsplatz findet und damit in der Folge vorzeitig bei den SWB ausscheiden würde.

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