Straßenreinigung: Pech, wenn das Haus quer zur Straße steht

Anwohner der Mohrstraße beklagt sich über die Richtlinien, wie die Gebühren erhoben werden - Die Stadt verlangt nach einer Überprüfung nun Nachzahlungen

Straßenreinigung: Pech, wenn das Haus quer zur Straße steht
Foto: Engels

Endenich. Josef Lütz hat Ärger mit dem Steueramt der Stadt. Er soll auf einmal mehr als das Doppelte für Straßenreinigung zahlen als in den vergangenen 30 Jahren. Der Grund ist die Art, wie die Gebühren berechnet werden.

Lütz wohnt an der Mohrstraße, von der im rechten Winkel einige Nebensträßchen abgehen. An die Hauptstraße reichen die Häuser mit ihrer schmalen Vorderfront heran, entlang der Wege stehen die Häuser längs. Die Gebühr für Straßenreinigung richtet sich einzig nach der "Grundstücksseite, die der erschließenden Straße zugewandt ist", teilt Elke Palm vom Presseamt der Stadt mit.

Es zählen also die Frontmeter. Somit müssen die Anlieger der Querwege (rund 40 Meter Grundstückslänge) mehr zahlen als die vorn an der Straße (etwa zehn Meter). Laut Lütz hat es wegen dieser Unterschiede 30 Jahre lang einen Kompromiss gegeben: "Ich habe für 16 Meter gezahlt." So hatte er eine jährliche Rechnung von ungefähr 50 Euro. Nach der neuen Berechnung habe er 120 Euro zu zahlen.

In der Nachbarschaft gibt es laut Lütz etwa 40 Häuser, die längs zur Straße gebaut sind und somit viel zahlen müssen. "Der Frontmetermaßstab, den die Stadt Bonn anwendet, ist eine unbillige Härte", argumentiert der Endenicher. Eine Mitarbeiterin im Steueramt verlange nun eine Nachzahlung rückwirkend für fünf Jahre. "In Gesprächen konnten wir nichts erreichen."

Lütz beruft sich nun auf Gerichtsurteile: Demnach sei es einer Kommune zuzumuten, Grundstücke zu einer Abrechnungseinheit zusammenzufassen und gleichmäßig zu belasten. "In unserer Siedlung werden zwischen zehn und 49 Frontmeter abgerechnet - bei fast gleichen Haustypen." Lütz merkt noch an, dass er und die Nachbarn die Zuwege sowieso selbst reinigen.

Nach Palms Angaben gilt dieselbe Satzung schon lange, es habe jetzt keine geänderte Regelung gegeben. Zu Lütz' Fall sagt die Sprecherin: "Bei der Überprüfung einer anderen Angelegenheit ist herausgekommen, dass er zu niedrig veranlagt wird." Gemeint ist der besagte Kompromiss von 16 Metern. Allerdings müsse man alle Gebührenpflichtigen gleichstellen, so die Verwaltung.

Durch die neuen Bescheide entstünden der Stadt keine Mehreinnahmen, "da die Reinigungsgebühren kostendeckend erhoben werden". Das bedeutet im Prinzip, die tatsächlichen Kosten werden nach der Satzung stadtweit auf sämtliche Anlieger aufgeteilt. Der Endenicher geht nun davon aus, dass er vor Gericht muss, wenn es eine andere Regelung geben soll.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort