Streit um angebliche Privatfahrten

Chauffeur will sonntags keine Politiker mehr in ihre Wahlkreise kutschieren

Bonn. Weil er nicht mehr sonntags für angebliche Privatfahrten von hochrangigen Persönlichkeiten eines Bonner Ministeriums zur Verfügung stehen wollte, hat ein Mitarbeiter der Fahrbereitschaft das Ministerium verklagt. Sein Fall wurde am Mittwoch im Arbeitsgericht Bonn vor der vierten Kammer verhandelt.

Zu seinen Fahrgästen zählt der Kläger auch die parlamentarischen Staatssekretäre des Ministeriums, wenn deren persönlicher Fahrer verhindert ist. Anders als dieser bekomme er sonntags keinen finanziellen Ausgleich, es sei denn er arbeitet länger als zehn Stunden.

Doch in aller Regel nutzten diese Staatssekretäre, die auch als Abgeordnete im Deutschen Bundestag sitzen, seine Dienste sonntags gerne für Fahrten zu Parteiveranstaltungen in ihren umliegenden Wahlkreisen. Einmal habe er einen Staatssekretär sogar zu einem Geburtstag eines mit ihm befreundeten Schützenbruders nach Wuppertal fahren müssen, erzählt der Kläger, der seit mehr als 22 Jahren als Chauffeur im öffentlichen Dienst tätig ist.

Das sei im Gegensatz zu einem Beamten, der zu einer wichtigen Sitzung nach Brüssel gebracht werden müsse, doch nun wirklich eine rein private Angelegenheit des Politikers. Dafür hätte er sich in sein eigenes Auto setzen müssen, sind der Kläger und sein Anwalt überzeugt. Er habe jeden dritten Sonntag Bereitschaftsdienst, so der Kläger weiter. Da komme übers Jahr einiges zusammen. Deshalb sehe er es nicht länger ein, diese Fahrten weiter übernehmen zu müssen. Schließlich handele es sich aus seiner Sicht um eine "versteckte Parteienfinanzierung".

Die Vertreter des Ministeriums sind da ganz anderer Meinung. Ein Staatssekretär bleibe ein Staatssekretär, gleich wohin er fahren wolle, erklären sie. Die Kammervorsitzende ist ebenfalls anderer Auffassung als der Kläger: Es sei immer noch der Arbeitgeber, der die dienstlichen Verpflichtungen festlege und sie könne keine Abweichung zum Arbeitsvertrag des Klägers erkennen.

Im übrigen sei auch die Arbeit eines Abgeordneten kein "Privatvergnügen", stellte sie klar. So einen Streit könne nur jemand vom Zaun brechen, der einen sicheren Arbeitsplatz habe, sagte sie und wies am Ende der Sitzung die Klage ab.

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