Strreit um Ausbau des Albert-Cahn-Weges - Stadt akzeptiert Niederlage nicht

Rund 380 Anlieger sollen zahlen - Interessengemeinschaft siegt in erster Instanz - Verwaltung pocht auf Beitragserhebungspflicht

Strreit um Ausbau des Albert-Cahn-Weges - Stadt akzeptiert Niederlage nicht
Foto: Friese

Plittersdorf. Gegen die Natur als solche haben Fritz und Frida Greber (Name geändert) nichts einzuwenden. Im Gegenteil. Oft hält sich das Ehepaar in seinem großen Garten an der Neckarstraße auf. Um so mehr verwunderte es die beiden, als sie vor fast fünf Jahren von der Stadt aufgefordert wurden, für die Erschließung eines "nahen" Erholungsgebietes zu zahlen. Gemeint war der Albert-Cahn-Weg.

Rund 380 Bescheide schickte die Verwaltung damals heraus, allerdings 13 Jahre nach der Fertigstellung. Die Verzögerung resultierte aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach Gewerbetreibende für das Einrichten einer Grünanlage weniger Beiträge entrichten müssen als private Anlieger. So musste die Stadt ihre "Erschließungsbeitragssatzung" ergänzen. Genau diese Satzung hat die Stadt nun erneut vor Gericht scheitern lassen.

"Wir haben uns damals entschlossen zu klagen, da es sich für uns um einen asphaltierten Weg mit Grün drumherum gehandelt hat", sagt Frida Greber. In der Tat drängt sich dem Betrachter dieser Eindruck - erweitert um drei Parkbänke - auf.

Rund 340 000 Euro hatte die Stadt in Ankauf und Ausbau der Flächen am Cahn-Weg gesteckt. "Jeder, der in einem Radius von 200 Metern wohnte und dessen Grundstück auch nur einen Quadratmeter in das Gebiet hineinragte, sollte zahlen", so Fritz Greber. Das Ehepaar erhielt einen Bescheid über 1 175 Euro.

Nach einer Bürgerversammlung gründete sich eine Interessengemeinschaft von 130 Eigentümern. "Jeder hat 20 Euro für einen Anwalt eingezahlt, und sechs haben stellvertretend für alle geklagt." Am 25. April 2006 gab das Verwaltungsgericht Köln der Interessengemeinschaft recht. Die Kammer hatte "Zweifel, ob es sich bei der abgerechneten Anlage überhaupt um eine (notwendige) Grünanlage handelt". Aber selbst wenn, greife der Punkt der Verjährung, heißt es im Urteil weiter.

Die Stadt beantragte daraufhin die Zulassung zur Berufung beim Oberwaltungsgericht Münster. Am 22. April 2008 lehnten die Richter diese ab. Unter anderem mit der Begründung, dass die 1999 ergänzte Satzung für die Erschließungsbeiträge immer noch fehlerhaft sei, was zu anderen Umverteilungen führe.

Eben jener Punkt ist es, der die Stadt auch jetzt nicht ruhen lässt. "Es gibt ein Urteil, aber keine Entscheidung in der Sache", sagte Presseamtsmitarbeiterin Elke Palm auf Anfrage. Die Satzung werde repariert, dann gingen erneut Bescheide an die Anlieger heraus. "Wir haben nun mal eine Beitragserhebungspflicht", sagte Palm. Damit wird alles von vorne losgehen.

Die Grebers kündigten an, dass die Interessengemeinschaft auch gegen die neuen Bescheide angehen werde. Ihr Kölner Anwalt Heribert Johlen sagte auf Nachfrage, das Verwaltungsgericht Köln werde wohl wenig Verständnis dafür haben, noch einmal über eine entschiedene Sache befinden zu müssen. "Die Stadt sollte die Akte schließen", meint Johlen.

Das denkt auch Fritz Greber: "Die haben doch für das erste Verfahren schon genug bezahlt." Er ist guter Hoffnung, dass sich die Interessengemeinschaft am Ende doch noch zum geplanten Cahn-Weg-Fest treffen kann.

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