Sturz aus Zug: Klägerin erhält 20 000 Euro Schmerzensgeld

Der folgenreiche Sturz einer 76-jährigen Frau aus einem Regionalzug in Euskirchen kommt die Deutsche Bahn (DB) teuer zu stehen: Die 76-Jährige, die durch den Unfall zum Pflegefall wurde und mittlerweile im Rollstuhl sitzt, erhält von der DB Regio AG 20 000 Euro Schmerzensgeld.

Euskirchen/Bonn. Der folgenreiche Sturz einer 76-jährigen Frau aus einem Regionalzug in Euskirchen kommt die Deutsche Bahn (DB) teuer zu stehen: Die 76-Jährige, die durch den Unfall zum Pflegefall wurde und mittlerweile im Rollstuhl sitzt, erhält von der DB Regio AG 20 000 Euro Schmerzensgeld.

Darauf einigten sich die beiden Parteien nun vor dem Bonner Landgericht, wo die 76-Jährige die Bahn verklagt hatte. Im Gegenzug verzichtet die Klägerin auf jeden weiteren Anspruch. Das teilte Gerichtssprecher Joachim Klages am Donnerstag mit. Dem Sprecher zufolge ereignete sich der Unfall am 3. Februar 2009 gegen 14.15 Uhr, als die 76-Jährige aus dem verspäteten Eifelexpress aussteigen wollte.

Als sie noch auf dem Trittbrett stand, schloss der Zugbegleiter schon mit einem Vierkantschlüssel alle Türen, die Frau wurde regelrecht aus dem Zug geworfen. Erst als sie auf den Bahnsteig stürzte, wurde der Zugbegleiter auf sie aufmerksam. Der Zug hielt an, andere Fahrgäste kümmerten sich um die schwer verletzte Frau, die sofort ins Krankenhaus gebracht wurde. Sie hatte einen komplizierten Oberschenkelhalsbruch mit Absplitterungen erlitten.

Sie musste operiert werden, verbrachte fünf Monate in Kliniken, und die einst mobile Frau hat hat durch den Sturz ihr selbstständiges Leben verloren: Sie ist mittlerweile auf Hilfe und Pflege und einen Rollstuhl angewiesen. Auch zu ihrem Prozess vor der 2. Bonner Zivilkammer kam sie im Rollstuhl und berichtete von ihren Dauerschmerzen.

Dem Zugbegleiter wirft sie vor, sich fahrlässig verhalten und die Konzernrichtlinien missachtet zu haben, wonach die Sicherheit der Fahrgäste Vorrang vor Pünktlichkeit habe. Der 52-Jährige musste sich Anfang des Jahres bereits vor dem Strafgericht in Euskirchen verantworten, das jedoch das Verfahren am Ende gegen eine Geldbuße einstellte.

Die Bonner Zivilkammer riet der Bahn nun dringend, der 76-Jährigen eine Entschädigung zu zahlen. Die Bahn willigte ein und zahlt jetzt freiwillig 20 000 Euro. Damit ist der Fall für den Konzern erledigt. Die 76-Jährige wird ihr Leben lang unter dem Unfall leiden.

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