Amtsgericht Bonn Sturz beim Blumenkauf endet vor Gericht

BONN · Sie wollte am 7. März 2012 nur schnell eine Topfpflanze kaufen, doch beim Verlassen des ihr bis dahin unbekannten Blumenladens kam die 63-jährige Kundin auf der letzten Treppenstufe zu Fall, stürzte und verletzte sich nachhaltig. Bei genauerer Betrachtung der Tatorts wurde der Grund für den Unfall klar: Die unterste Stufe war ein ganzes Stück höher als die oberen. Und so verklagte sie den Ladenbesitzer vor dem Amtsgericht wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Denn Schmerzen, so trug die 63-Jährige vor, habe sie reichlich gehabt nach ihrem Sturz. Im Krankenhaus, in dem sie einen Tag verbringen musste, habe man eine schwere Verstauchung ihres linken Fußsprunggelenks festgestellt und reichlich Prellungen.

Mit der Folge: Sie habe 14 Tage lang das Haus nicht verlassen können, weil sie ihr geschwollener Fuß in keinen Schuh gepasst habe und sie nur in Pantoffeln habe herumlaufen können. Der bereits gebuchte Wanderurlaub mit ihrem Mann am Gardasee sei ausgefallen, und sie Stornierung der Reise habe 212 Euro gekostet. Die wolle sie nun erstattet bekommen und zusätzlich noch mindestens 2500 Euro Schmerzensgeld.

Tatsächlich beweisen die Fotos vom Tatort, wie groß der Höhenunterschied der Stufen, die zum Laden führen ist. Und dass die unterste Stufe in der Tat höher ist als die übrigen. Das aber, so erklärte der beklagte Ladenbesitzer, sei in der Straße ortsüblich, denn in den vergangenen 100 Jahren habe sich das Boden in der Straße mit den Gründerzeithäusern, verändert.

Und das habe nicht er zu verantworten. Im Übrigen habe er ja schon sein Möglichstes getan: Ein Haltegriff sei vom Vermieter angebracht worden und auf den Gehweg sei eine Platte gelegt, um den Höhenunterschied auszugleichen.

Das aber überzeugte Richter Jan Kraus nicht wirklich. "Es spricht mehr für eine Verkehrssicherungspflicht als dagegen", stellte er fest und riet zur Einigung. Die Forderung von 2500 Euro Schmerzensgeld fand er allerdings überzogen. Und auf seinen Vorschlag hin kam es am Ende dann tatsächlich zu einem Vergleich: Der Ladenbesitzer zahlt an die Kundin 1000 Euro und der Fall ist erledigt.

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