Südstadt-Mordprozess wird neu aufgerollt

Der Fall des gewaltsamen Todes einer 56 Jahre alten Bonnerin muss neu verhandelt werden: Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat das Urteil gegen eine Bekannte des Opfers aufgehoben.

Bonn. (jeo) Neu aufgerollt werden muss der Prozess um den gewaltsamen Tod einer 56 Jahre alten Bonnerin: Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat das Urteil gegen eine Bekannte des Opfers aufgehoben.

Im Oktober des vergangenen Jahres war die heute 58-Jährige von der Bonner Schwurgerichtskammer freigesprochen worden. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Eine Begründung des BGH liegt bislang nicht vor. Nun muss eine andere Strafkammer am Landgericht den Fall erneut verhandeln.

In der Nacht auf den 1. Februar 2010 war das Opfer im eigenen Gründerzeithaus in der Südstadt ums Leben gekommen. Die Angeklagte hatte behauptet, die 56-Jährige damals leblos im Wohnzimmer liegend aufgefunden zu haben. Sie hatte stets bestritten, die Tag begangen zu haben.

Das Schwurgericht hatte die Angeklagte aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Doch die Staatsanwaltschaft geht weiterhin davon aus, dass sie die Täterin ist. Die Spurenlage ist ihrer Meinung nach für eine Verurteilung ausreichend.

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