Landgericht Bonn Tankstellenräuber muss ins Gefängnis

BONN · Drei bewaffnete Raubüberfälle innerhalb einer Woche haben einem 24 Jahre alten Bonner eine mehrjährige Haftstrafe eingebracht. Das Bonner Landgericht verurteilte den jungen Mann wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in drei Fällen zu vier Jahren und neun Monaten Haft. Zudem wurde die Unterbringung des drogenabhängigen Räubers in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

Nach der Scheidung der Eltern war der Angeklagte, der nach dem Abitur eine Lehre zum Systeminformatiker begonnen, aber abgebrochen hatte, in die Drogenszene geraten. Mit der Zeit häufte sich ein Schuldenberg bei seinem Dealer an. Im Prozess hatte der 24-Jährige als Motiv für die Begehung der Überfälle angegeben, dass der Dealer ihn wegen des ausstehenden Geldes bedroht und erpresst habe.

Es folgte die Raubserie im August dieses Jahres: Zwei Tankstellen und einen Kiosk überfiel der immer maskierte und mit einem Schlagstock bewaffnete Räuber. Stets legte er den Angestellten einen Zettel mit der Aufforderung auf den Tresen, das Geld aus der Kasse in eine mitgebrachte Tasche zu stecken. Dabei entschuldigte er sich ständig bei den Opfern und sagte: "Es geht um mein Leben." Er brauche das Geld, da er erpresst werde. Insgesamt erbeutete der Räuber mindestens 1000 Euro.

Obwohl das Opfer des dritten Überfalls durch den Vorfall traumatisiert ist, kamen die Richter zu dem Schluss, dass bei allen drei Taten minder schwere Fälle vorliegen. Direkt nach der Festnahme des 24-Jährigen hatte dieser bei der Polizei ein umfassendes Geständnis abgelegt. Im Prozess entschuldigte er sich ausgiebig bei den Überfallopfern.

Diese hatten zum großen Teil ausgesagt, dass der Räuber bei der Tat eher ängstlich und nicht wirklich bedrohlich wirkte. Auch wenn die Entschuldigung über das übliche Maß in solchen Fällen hinaus ging, hielt der Kammervorsitzende dem 24-Jährigen vor: "Eine Notlage, die es rechtfertigt, Menschen zu überfallen, gibt es nicht." Da die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet wurde, kann der junge Mann bald mit der von ihm angestrebten Drogentherapie beginnen. Sofern er diese erfolgreich absolviert besteht die Möglichkeit, dass er bei Erreichen der Halbstrafe auf Bewährung entlassen wird.

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