Taxifahrer-Sohn beraubt Kollegen des Vaters

Er wurde von Jugendberufungskammer am Bonner Landgericht zu Jugendstrafe von einem Jahr und vier Monaten Haft verurteilt

Bonn. Es waren nur noch wenige Tage bis zu einer wichtigen Gerichtsverhandlung. Das hielt den heute 19 Jahre alten Pervez H. (Name geändert) aber nicht davon ab, zwei Mal Taxifahrern ihre Geldbörsen zu stehlen. Wegen Raubes wurde er jetzt von der Jugendberufungskammer am Bonner Landgericht zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und vier Monaten Haft verurteilt.

Bereits in erster Instanz hatte der in Haft sitzende Sohn eines Taxifahrers eingeräumt, einer Frau Anfang November 2007 rund 100 Euro geraubt zu haben. Gemeinsam mit einem Freund bestieg Pervez H. in der Innenstadt das Taxi und ließ sich von der 49-Jährigen nach Tannenbusch fahren.

Während der Kumpel sich kurz vor dem Fahrtziel absetzen ließ, gab der 19-Jährige dem Opfer für die zu zahlenden 11 Euro einen 20 Euro Schein. Als die Frau ihr Portemonnaie zückte, um das Wechselgeld zurückzugeben, ergriff der Angeklagte die Geldbörse und machte sich aus dem Staub.

Heftig bestritten hatte der Heranwachsende vor dem Amtsgericht, nur drei Tage später einen weiteren Taxifahrer auf dieselbe Art und Weise ausgeraubt und dabei 220 Euro erbeutet zu haben. Vor der Berufungsrichterin gab der Schulabbrecher jetzt jedoch zu, der gesuchte Täter zu sein.

Als Wiedergutmachung wurden dem Zeugen im Gerichtssaal 250 Euro in bar angeboten. Doch er lehnte ab; der Schaden sei bereits von der Versicherung erstattet worden. Zudem wisse er, dass die Eltern des 19-Jährigen die 250 Euro mühevoll zusammengesucht hätten, um ihrem Sohn zu helfen.

Als der Zeuge das angebotene Geld der Mutter des Angeklagten überreichte, zeigte Pervez H. zum ersten Mal Emotionen und brach in Tränen aus. Der beraubte Taxifahrer machte ihm eindrucksvoll klar, was dieser durch die Tat angerichtet hatte: Ohne Geld war der 60-Jährige nicht mehr in der Lage, Lebensmittel für seine mehrköpfige Familie einzukaufen. Weil gegen Pervez H. noch mehrere Diebstähle und der Raub einer Scheckkarte anhängig waren, verhängte die Berufungskammer schließlich eine Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten.

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