Nachruf Trauer um Rechtsanwalt Konrad Redeker

BONN · Er war einer der bedeutendsten Rechtsanwälte Deutschlands, der jeden, der ihn kennenlernte, beeindruckte. Am 7. Juni, kurz vor seinem 90. Geburtstag, ist Professor Konrad Redeker gestorben. Das teilte seine Kanzlei Redeker/Sellner/Dahs mit.

 Er war einer der ganz Großen seiner Zunft: Professor Konrad Redeker ist tot.

Er war einer der ganz Großen seiner Zunft: Professor Konrad Redeker ist tot.

Foto: Brauchitsch

Seitdem Redeker 1954 in die fünfundzwanzig Jahre zuvor von Professor Hans Dahs sen. gegründete Praxis eingetreten war, hatte er die Entwicklung und den Erfolg der Sozietät entscheidend gestaltet und geprägt. Denn Redeker war ein Jurist von überragenden Kenntnissen und Fähigkeiten, und seine Schaffenskraft und Schaffensfreude war unerschöpflich. Was ihn ebenso auszeichnete, war seine Fähigkeit und Bereitschaft, sich für die Interessen seiner Mandanten einzusetzen. Und in Erinnerung bleibt vor allem seine große Integrität und sein immer sachliches Auftreten.

Neben seiner Arbeit als Rechtsanwalt galt Redekers Interesse ganz besonders der Rechtswissenschaft und ihrer Fortentwicklung. Davon zeugt eine unübersehbare Fülle von Fachveröffentlichungen. Sein in zahlreichen Ausgaben erschienener Fachkommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung ist wegweisend. Seinem Verständnis vom Anwaltsberuf und seiner gesellschaftlichen Stellung entsprach es, dass er sich auch viele Jahrzehnte lang in führenden Positionen der großen juristischen Vereinigungen engagierte, insbesondere im Deutschen Anwaltverein und im Deutschen Juristentag.

Bis ins hohe Alter blieb Konrad Redeker für Neuerungen aufgeschlossen, und sein Interesse galt bis zuletzt auch der wissenschaftlichen Ausbildung des anwaltlichen Nachwuchses. Seit den 1960er Jahren war ihm überdies die Aufarbeitung der Rolle der Juristen und besonders der Anwälte im Nationalsozialismus ein großes Anliegen.

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