Urteil akzeptieren

Kommentar

Selten hat ein Gebäude in Bonn die Gemüter derart erhitzt wie das Metropol. Denkmal - ja oder nein: An dieser Frage schieden sich über drei Jahre hinweg die Geister, quer durch die Bevölkerung, quer durch Parteien und Fraktionen.

Nun hat, als letzte Instanz, das Bundesverwaltungsgericht sein Urteil gesprochen: Das Metropol ist bis auf die Fassade kein Denkmal mehr; es kann umgebaut werden. Und es bestätigt damit die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Münster, dass durch die gravierenden Umbauten, die nach der Unterschutzstellung des Kinos durchgeführt worden waren, das Denkmal quasi seine Unschuld verloren hat.

Warum 1987 sowohl die Stadt als auch die Denkmalbehörden diesen Plänen zugestimmt haben, weiß niemand so recht. Tatsache ist jedoch, dass bis in die neunziger Jahre hinein mit dem Denkmalschutz lax umgegangen wurde.

Auch wenn nun die Kritiker des Urteils frustriert sind: Sie sollen die Entscheidung respektieren. Zumal kein Interessent den Metropol-Eigentümern ein konkretes und seriöses Angebot für eine kulturelle Nutzung des Hauses unterbreitet hat.

Wenn demnächst das Metropol zu einer Buchhandlung umgebaut wird, ist das ein Gewinn für die City. Denn sie braucht attraktiven Einzelhandel.

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