Verfahren eingestellt: Trienekens muss zahlen

Ex-Müllunternehmer mus 350 000 Euro an Gerichtskasse zahlen

Bonn. (dpa/jad) Das Bonner Landgericht hat ein Strafverfahren wegen Bestechung gegen den früheren Müllunternehmer Hellmut Trienekens gegen Geldauflage vorläufig eingestellt.

Binnen eines Monats muss der gesundheitlich angeschlagene Trienekens 350.000 Euro an die Gerichtskasse und weitere 150.000 Euro an soziale Einrichtungen im Rhein-Sieg-Kreis zahlen.

Die Staatsanwaltschaft Bonn habe der Einstellung unter den Auflagen zugestimmt, teilte der Sprecher des Landgerichts am Montag mit.

Zuvor hatte sich Trienekens außergerichtlich mit der Rhein-Sieg- Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH (RSAG) über einen Schadensausgleich in Höhe von 19.000 Euro geeinigt. Dieser Umstand sei für das Gericht neben der bisherigen Dauer des Verfahrens sowie der gesundheitlichen Situation des Angeklagten bedeutsam bei der Entscheidung. Nach Erfüllung der Auflage kann das Gericht das Verfahren endgültig einstellen.

Trienekens wurde im Jahr 2005 Bestechung im besonders schweren Fall vorgeworfen. Er soll an den früheren Geschäftsführer der RSAG, Karl-Heinz Meys, Bestechungsgelder in Höhe von etwa 1,1 Millionen Euro gezahlt haben.

Im Gegenzug soll er für sein Unternehmen den Zuschlag für die Kompostierung von Bio- und Grünabfällen im Rhein- Sieg-Kreis erhalten haben. Aufgrund der schlechten Gesundheit von Trienekens hatte der Prozess bislang nicht fortgeführt werden können.

Der wegen Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung verurteilte Meys kam unterdessen nach dreieinhalb Jahren Haft vorzeitig frei. Der 70- jährige frühere Kommunalpolitiker hatte zuvor im Juli erstmals ein Geständnis abgelegt.

Schmiergelder für ihn waren zufällig auf einem Schweizer Schwarzgeldkonto gefunden worden. Meys war im Dezember 2004 wegen Bestechlichkeit im Amt, Untreue sowie Steuerhinterziehung zu insgesamt sechs Jahren Haft verurteilt worden.

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