Nach Geisterfahrt der Linie 66 Busfahrerin muss Stelle bei den SWB wegen Epilepsie aufgeben

Bonn · Bei einem Prozess im Arbeitsgericht Bonn werden Erinnerungen an das Drama um die Geisterfahrt der Linie 66 wach. Damals war ein Fahrer, der an Epilepsie litt, in der Führerkabine zusammengebrochen. Jetzt trennten sich die Stadtwerke von einer Busfahrerin, die ebenfalls an dieser Krankheit leidet.

Weil sie wegen ihrer Epilepsie-Erkrankung keinen Führerschein mehr besitzt, verliert eine 53-jährige Busfahrerin bei den SWB ihren Job. 

Weil sie wegen ihrer Epilepsie-Erkrankung keinen Führerschein mehr besitzt, verliert eine 53-jährige Busfahrerin bei den SWB ihren Job. 

Foto:  Peter Steffen/Archiv

Das Drama um die Geisterfahrt der Stadtbahnlinie 66 im Dezember 2019 durch Beuel haben wohl alle am Donnerstag im Saal 7 des Bonner Arbeitsgerichts in lebhafter Erinnerung, als die Verhandlung zwischen dem Fahrbetrieb der Stadtwerke Bonn (SWB) und einer Busfahrerin vor der Dritten Kammer aufgerufen wird. Denn wie jener Fahrer, der nicht mehr im Dienst der Stadtwerke steht und inzwischen auch verurteilt wurde, leidet auch die Frau, eine 53-Jährige, an Epilepsie.