Verfolgung des Autodiebs endet mit Fehlgeburt

Vater fuhr auf Dach mit - Haft für Täter

Bonn/Rhein-Sieg-Kreis. Es war wie ein Actionfilm - mit tragischem Ende: Als ein Familienvater mit schwangerer Lebensgefährtin und zwei Kindern im Auto sich am 26. November 2006 angeblich auf Weisung der Polizei an die Fersen eines Autodiebes heftete, sich sogar auf das Autodach des Flüchtenden schwang und so kilometerweit mitfuhr, erlitt die Frau einen Schock - und am selben Tag eine Fehlgeburt.

Nun steht der 30-jährige Autodieb vor dem Schöffengericht und bedauert, wie er sagt, zutiefst, zu was sein Diebstahl führte. Alles fing damit an, dass der Angeklagte in der Bonner Altstadt ein kleines Mädchen in einem Auto sitzen sah.

Er scheuchte die Neunjährige aus dem Wagen und brauste mit dem Auto aus Bonn heraus auf die Autobahn, wo er vor der Ausfahrt Menden den 44-jährigen Familienvater gefährlich schnitt. Der hatte schon im Rückspiegel die rücksichtlose Fahrweise des Angeklagten beobachtet, informierte über Handy die Polizei - und verfolgte den Raser.

Denn, so der 44-Jährige nun als Zeuge: Die Polizei habe zu ihm gesagt: "Den Wagen suchen wir, bleiben Sie dran." Und da sei er dran geblieben, habe ihm in Siegburg den Weg versperrt, doch als er ausgestiegen sei, habe der Mann sein Auto gerammt und sei weitergefahren. Da habe er sich auf das Autodach des Flüchtenden geschwungen und der Polizei von dort aus über Handy die Route durchgegeben.

Mit Schlenkern und Bremsmanövern habe der Fahrer ihn vergeblich versucht abzuschütteln. In der Ausfahrt Lohmar sei er doch vom Dach geklettert und zurück zu Frau und Kindern. "Und da standen zwei Krankenwagen", sagt er leise. Und: "Ich würde das nie mehr tun. Ich weiß auch nicht, was mich für ein Teufel geritten hat." Diese Einsicht begrüßt Richter Nicolaus Alvino ausdrücklich.

Der Angeklagte versichert, das alles tue ihm so leid. Der Mann, der 24 Vorstrafen hat und mit 18 im Gefängnis an Drogen geriet, war auch am Tattag voll mit Kokain und Heroin. Davon wolle er nun endlich weg. Wegen Diebstahls, Trunkenheitsfahrt, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Unfallflucht wird er zu drei weiteren Jahren Haft verurteilt - und zu fünf Jahren Führerscheinsperre. Dass er es war, der die Fehlgeburt verschuldet hat, kann das Gericht nicht feststellen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort