Vergewaltigung einer 15-Jährigen: Sexualstraftäter soll in Psychiatrie

Im Prozess fordert Staatsanwältin Einweisung des Angeklagten

Bonn. Vollkommen überzeugt davon, dass es sich bei der Entführung und anschließenden Vergewaltigung einer 15 Jahre alten Schülerin in der Nacht zum 1. März dieses Jahres um eine "tagelang geplante Tat" handelte, ist die Staatsanwältin.

Vor dem Bonner Landgericht forderte die Anklägerin am Freitag, den 25 Jahre alten Frank H. (Name geändert) aus Flamersheim wegen Vergewaltigung und Freiheitsberaubung zu einer achtjährigen Freiheitsstrafe zu verurteilen.

Aufgrund einer von der psychiatrischen Sachverständigen festgestellten Persönlichkeitsstörung solle zudem die Unterbringung des Angeklagten auf unbestimmte Dauer in einer Psychiatrie angeordnet werden. Die Nebenklagevertreterin plädierte hingegen dafür, die Sicherungsverwahrung zu verhängen.

Nachdem der Beschuldigte laut der Staatsanwältin in den Tagen vor der Tat "massiv versucht hatte, ein Mädchen nach Euskirchen zu locken", fand er in der Schülerin offenbar ein zufälliges Opfer. In Duisdorf habe er der 15-Jährigen einen gefälschten Polizeiausweis vorgehalten und sie dann ins Auto gezerrt. Dort sei das Mädchen gefesselt und maskiert worden. In seiner Wohnung soll es dann zu den sexuellen Übergriffen gekommen sein. Erst nach etwa 18 Stunden fuhr der Mann das Mädchen nach Hause.

Als "erschreckend" und "schon fast unheimlich" bezeichneten sowohl die Staatsanwältin als auch die Nebenklägerin die Parallelen zur einschlägigen Vorstrafe des jungen Mannes: 2002 wurde er zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt, weil er eine 17 Jahre alte Internetbekanntschaft bei sich zu Hause in Kall bedroht, gefesselt, mit einem Elektroschocker verletzt und vergewaltigt hatte.

Der Verteidiger ging in seinem Plädoyer von einer "Kurzschlussreaktion" des Angeklagten aus - bezogen auf die gewaltsame Entführung. Dies habe der Beschuldigte nur aus Angst vor einer Strafanzeige getan. Anschließend sei es, wie vom Angeklagten geschildert, im Laufe der Nacht zum einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gekommen. Deshalb forderte der Verteidiger im Falle der Vergewaltigung einen Freispruch.

Als Motiv für eine Falschbelastung durch die Schülerin spekulierte der Anwalt, dass die 15-Jährige in ihre Aussage anfangs "mehr oder weniger hineingeschlittert ist und dann nicht mehr herauskam".

Außerdem kritisierte der Anwalt die Polizei. Von der Bonner Leitstelle wurden nach dem Anruf einer Zeugin der Entführung nur Beamte zum Tatort und nicht zur Wohnung des Vorbestraften nach Flamersheim geschickt. Der Verteidiger: "Wenn die Polizei ihre Arbeit gemacht hätte und nach Flamersheim gefahren wäre, hätte man gesehen, dass der Angeklagte und die Zeugin gemütlich auf der Couch saßen." Gegen zwei Polizisten wird derzeit wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen ermittelt.

Allerdings räumte der Verteidiger ein, dass sich sein Mandant "gut verkaufen" kann. So war im Prozess herausgekommen, dass sich der 25-Jährige gegenüber Mädchen als Betreuer der Band Tokio Hotel ausgegeben hatte. Offenbar veranstaltete er eine Art Casting und täuschte vor, er könne den Kontakt zu Bandmitgliedern herstellen.

In seinem letzten Wort bat Frank H. darum, dass ihm das Urteil "eine Möglichkeit für die Zukunft bietet". Es soll in der kommenden Woche verkündet werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort