Verlorenes Vertrauen

Kommentar

Der Bürger muss sich auf die Polizei verlassen können - und auf die Staatsanwaltschaft. Doch was beide Behörden im Zusammenhang mit der Vergewaltigung einer 15-Jährigen geboten haben, ist weit davon entfernt, als vertrauensbildende Maßnahme zu dienen:

Die Polizei versäumt es trotz eindeutiger Hinweise auf einen Sexualtäter zu dessen Wohnung zu fahren, wo er das Mädchen laut Anklage gefangen hält und vergewaltigt. Und die Staatsanwaltschaft entscheidet nach erster Prüfung, dass sich die Beamten nicht strafbar machten.

Dass sie am Tag nach der Veröffentlichung von Ungereimtheiten eine Kehrtwende macht und erklärt, aufgrund neuer Erkenntnisse nun doch zu ermitteln, kann den entstandenen Vertrauensverlust so schnell nicht wettmachen.

Und die Polizei kann die Versäumnisse bei der Unfallaufnahme nicht damit rechtfertigen, es sei ja nichts "kaputt gegangen". Denn das hätte leicht passieren können. In beiden Behörden sollte man schleunigst daran arbeiten, das Vertrauen der Bürger zurückzugewinnen.

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