Parkscheibe, sonst Knöllchen Vorsicht beim Langzeitparken vor Bonner Supermärkten

Bonn · Immer häufiger gibt es bei Supermärkten private Parkplatzkontrollen. Wer vergisst, eine Parkscheibe ins Fenster zu legen oder seinen Wagen zu lange abstellt, riskiert saftige Strafen - und die sind jetzt nochmal angehoben worden.

Auf vielen Parkplätzen von Bonner Supermärkten müssen Kunden eine Parkscheibe ins Auto legen – so auch bei Aldi, Lidl und Rewe in Duisdorf. Sonst drohen saftige Strafen, die von privaten Dienstleistern eingetrieben werden. Das Unternehmen „Fair Parken“ hat kürzlich die Strafen auf 25 Euro erhöht. Viele Autofahrer empfinden das als Abzocke. Doch den Supermarktbetreibern bleibt nach eigener Aussage keine andere Möglichkeit als Strafzettel zu verteilen. Weshalb das Geschäft mit den Knöllchen brummt.

Donnerstagmittag. Der Parkplatz eines Einkaufszentrums. Handwerker machen in ihrem Transporter Mittagspause, eine Seniorin schiebt den Einkaufswagen zu ihrem Auto. Und ein Mann um die 50 fotografiert Parksünder. In seinem hellblauen T-Shirt ist er schon von Weitem als Kontrolleur von „Fair Parken“ zu erkennen. „Die kommen immer unregelmäßig, mal alleine, mal zu dritt, manchmal auch mehrmals pro Tag“, erzählt eine Verkäuferin, die gerade eine Raucherpause macht. Die Kontrolleure seien „gründlich“: Wer keine Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe gelegt oder die erlaubte Parkdauer von zwei Stunden überschritten hat, muss eine Vertragsstrafe zahlen. 24,90 Euro werden dann fällig. Der Kontrolleur ist allerdings auch hilfsbereit: Auf die Frage, was man machen soll, wenn man keine Parkscheibe hat, zückt er eine aus seiner Hosentasche. „Die können Sie behalten“, sagt er freundlich.

Rein rechtlich kein Problem

Das Geschäftsmodell von privaten Parkplatzbewirtschaftern wie „Fair Parken“ aus Düsseldorf ist simpel: Sie schließen mit den Platzeigentümern eine Vereinbarung, die ihnen erlaubt, Vertragsstrafen zu verhängen. Diese darf das Unternehmen behalten und garantiert im Gegenzug, dass die Händler keinen Ärger mehr mit Falschparkern haben.

Rein rechtlich ist das ohne Probleme möglich. Denn auf seinem privaten Grundbesitz darf der Eigentümer tun, was er möchte. Der Supermarkt kann also seine Kunden kostenlos parken lassen. Er darf aber auch Parkgebühren festlegen und bestimmen, wie lange geparkt werden darf.

Das will Edeka-Marktbetreiber Rudi Vogl, der auch ein Geschäft am Telekom-Dome hat, eigentlich gar nicht. Auf dem Parkplatz in Endenich, der auch von Kunden anderer Läden genutzt wird, blieb den Händlern aber nichts anderes übrig, als Knöllchen schreiben zu lassen. „Ständig blockierten Fremdparker unsere Stellplätze, meist den ganzen Tag“, erzählt er. Darunter Fahrgemeinschaften, Handwerker und all diejenigen, die in der näheren Umgebung keinen kostenlosen Parkplatz finden. Aus kaufmännischer Sicht ein Dilemma: Wenn die Kunden ihre Autos nicht mehr bequem abstellen können, fahren sie zum Konkurrenten. „Anfangs haben wir selbst Hinweiszettel verteilt, aber das hat nichts geändert.“ Erst „Fair Parken“ habe die Wendung gebracht.

Der Druck hat zugenommen

Dieser Erfolg befeuert das Geschäft. 2017 waren die „Fair Parken“-Kontrolleure in Bonn noch auf acht Standorten unterwegs, aktuell sind es 25. Deutschlandweit sogar um die 650. „Diesen Trend gibt es, da der Druck auf die vorhandenen Parkflächen durch die steigende Anzahl von Fahrzeugen zugenommen hat und weiter zunimmt“, sagt eine Unternehmenssprecherin.

In den vergangenen Jahren hat sich ein regelrechter Geschäftszweig entwickelt, zu dem auch Konkurrenten wie „Park & Control“ gehören. Das zeigt die Entwicklung der Halterabfragen beim Kraftfahrtbundesamt, wo auch die Anfragen der privaten Parkplatzüberwacher eingehen. 2010 waren es rund 53.000 Halterauskünfte, 2016 gar 600.000 und im vergangenen Jahr rund 850.000.

„Fair Parken“ behauptet von sich, nur an Standorten tätig zu werden, „die erheblich unter Problemen mit Fremdparkern leiden“ – und stets kulant zu sein, worum auch die Supermarktbetreiber bemüht sind. Ungern möchte jemand das Risiko eingehen, Kunden zu verprellen.

Doch mit der Erhöhung der Vertragsstrafe von 20 auf 25 Euro wird die Kritik lauter. „Fair Parken“ begründet das damit, den „Servicestandard und das Kulanzmanagement“ zu verbessern. Susanne Bauer-Jautz von der Bonner Verbraucherzentrale leuchtet das allerdings nicht ein. Bei ihr gehen in letzter Zeit vermehrt Beschwerden ein, die mit den Knöllchen zutun haben. Streitpunkt ist meist die Beschilderung. „Es muss klar und deutlich vor Betreten des Parkplatzes erkennbar sein, dass Strafen drohen“, sagt sie. Ansonsten seien die Knöllchen nicht rechtmäßig, die darauf beruhen, dass man mit dem Befahren des Platzes einen Vertrag mit dem Unternehmen eingehe.

Zumindest in dieser Hinsicht hat sich die Firmenphilosophie geändert: Waren die Schilder früher vergleichsweise klein, sind sie nun vielerorts übergroß und hängen gleich mehrfach auf den Parkplätzen aus.

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