War der Rausschmiss eine späte Rache?

Kundenberaterin klagt gegen Kündigung - Parteien vergleichen sich

Bonn. Auf ihrem Fachgebiet konnte ihr bislang niemand so leicht etwas vormachen. Kein Wunder, dass die Kunden, die die bei einer Zeitarbeitsfirma angestellte Diplom-Kauffrau Beate A. (Name geändert) im Auftrag einer Bank seit Jahren beriet, stets sehr zufrieden mit der Arbeit der 45-Jährigen (Alter geändert) waren.

Doch dann hielt sie plötzlich die Kündigung in der Hand. Die Frau reichte Klage ein. Ihr Fall wurde jetzt im Arbeitsgericht Bonn verhandelt. Die Bank bestehe darauf, dass künftig ein anderer Mitarbeiter den Beratungsauftrag erfülle, erklärte der Anwalt der Beklagten die Hintergründe. Andernfalls wolle die Bank der Firma den Auftrag entziehen.

Und das wiederum hätte hohe Einnahmeeinbußen zur Folge. Der Anwalt der Klägerin kann darüber nur mit dem Kopf schütteln. Immerhin arbeite seine Mandantin seit vielen Jahren ohne Beanstandung für das Unternehmen. Dann, aus heiterem Himmel, solle ihre Arbeit nicht mehr gut genug beziehungsweise auch kein anderer Auftrag in Sicht sein? "Da spielen doch persönliche Dinge eine Rolle", vermutet er.

Am Rande der Verhandlung wird der Anwalt konkreter: Zum einen übe da wohl jemand späte Rache, weil es zwischen der Beraterin und dem maßgeblichen Mitarbeiter der Bank einst eine über die dienstliche Belange hinaus gehende Beziehung gegeben habe. Die sei dann allerdings in die Brüche gegangen.

Zum anderen sei ihr auch ihre außerordentliche fachliche Qualität zum Verhängnis geworden: "Da hatte der Banker vermutlich selbst Angst um seinen Job", glaubt der Anwalt.

Auch wenn er lieber gesehen hätte, dass seine Mandantin den Job behielte - "in dem Alter ist es schließlich schwer, eine neue Stelle zu finden", vergleichen sich am Ende die Parteien - wenngleich nur auf Widerruf.

Die Klägerin erhält noch bis Ende März ihren Lohn, wird bis dahin freigestellt, und kassiert eine Abfindung in Höhe von rund 5 000 Euro.

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