WCCB: Mehrheit ist für Zwangsversteigerung

Schwarz-grüne Ratskoalition setzt sich mit ihrem Dringlichkeitsantrag durch. Parallel sollen weiterhin Heimfalloptionen geprüft werden. Da die Stadt Bonn jedoch keine offenen Forderungen gegenüber dem insolventen Bauherrn UNCC GmbH hat, kann sie aus eigenem Recht eine Zwangsversteigerung nicht beantragen.

 Der Bonner Stadtrat am Dienstagabend kurz vor seiner Entscheidung für eine Zwangsversteigerung des WCCB.

Der Bonner Stadtrat am Dienstagabend kurz vor seiner Entscheidung für eine Zwangsversteigerung des WCCB.

Foto: Barbara Frommann

Bonn. Mit ihrer Mehrheit im Stadtrat haben CDU und Grüne am Dienstagabend ihren Dringlichkeitsantrag zum World Conference Center Bonn (WCCB) durchgebracht: Damit wurde die Verwaltung beauftragt, das Zwangsversteigerungsverfahren einzuleiten.

Parallel sollen weiterhin Heimfalloptionen geprüft werden. Da die Stadt Bonn jedoch keine offenen Forderungen gegenüber dem insolventen Bauherrn UNCC GmbH hat, kann sie aus eigenem Recht eine Zwangsversteigerung nicht beantragen.

Dazu ist rechtlich nur der mit Abstand größte UNCC/WCCB-Gläubiger, die Sparkasse KölnBonn, in der Lage. Somit schrumpfte der Antrag hinsichtlich seiner realen Wirkung auf eine politische Willensbekundung, die aber nicht wirkungslos bleiben wird: Am Ende der Debatte sagte Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch (SPD), dass ein Gespräch mit der Sparkasse "vor einer Stunde" ergeben habe, dass die Sparkasse diesen Weg beschreiten würde, falls eine Einigung mit dem Insolvenzverwalter über den Heimfall, die Rückübertragung von Grundstück samt Aufbauten, scheitere.

Der Abstimmung war eine lebhafte Diskussion vorausgegangen, die einen parteiübergreifenden Konsens offenbarte: 17 Monate Verhandlung ohne Ergebnis sind genug. "Wir wollen mit unserem Antrag Geschwindigkeit in die Verhandlungen bringen", sagte Klaus-Peter Gilles (CDU), "schließlich bezahlen wir den Baustillstand mit rund 20 000 Euro pro Tag." Es sei offensichtlich, dass sich "alle Figuren auf dem Schachbrett blockieren". Er habe, so Gilles, "kein Vertrauen mehr in die bisherige Strategie".

Meinung Lesen Sie dazu auch den Kommentar " Es bewegt sich doch"Peter Finger (Grüne) hatte hingegen großes Vertrauen in das Abstimmungsverhalten der schwarz-grünen Ratsmehrheit und nahm das Ergebnis irgendwie vorweg, als er sagte: "Mit der heutigen Ratssitzung geht die Phase der Geduld zu Ende." Es würden jetzt "spannende Wochen". Damit meinte er die Verhandlungen zwischen Stadt und Insolvenzverwalter, die die eigene Verwaltung bisher "zu devot" geführt habe.

Helmut Redeker (SPD) verteidigte die Verwaltung: Wer ihr den WCCB-Stillstand "ans Bein binde, übersieht die Vielzahl der Spieler" - Stadt, Sparkasse, Insolvenzverwalter, die Investmentfirma Arazim. Im Übrigen sei das Gutachten von CDU/Grüne, auf das der Dringlichkeitsantrag basiert, wenig hilfreich, weil der Gutachter einige Sachverhalte aus der Vergangenheit nicht kenne.

Werner Hümmrich (FDP) sagte: "Das Ganze ist dem Bürger nicht mehr vermittelbar." Und kritisierte: "Bei einer Zwangsversteigerung weiß man nicht, wer es zum Schluss ersteigert." Und fragte: "Kann und darf die Stadt überhaupt mitbieten?" Eine Entscheidung fände er verfrüht. Dem widersprach Bernhard Wimmer (Bürger Bund Bonn): "Wir stimmen für den Antrag."

Er verwies auf die Verhandlungs-Sackgasse und frühere Äußerungen der Verwaltung: "Es hieß, packt unsere Rechte aus dem WCCB-Projektvertrag nicht an. Warum nicht? Ich fürchte, hier liegen die nächsten Leichen im Keller", sagte er. Zum Schluss fasste Nimptsch die Stimmung im Rat zusammen: "Es soll zu einer Entscheidung kommen."

Oliver Koch, Chef der städtischen WCCB-Projektgruppe, stellte fest, dass die von Gilles (CDU) genannten Baustillstandskosten so nicht stimmten: "Die Stadt zahlt die Berater, aber alle Kosten für die WCCB-Wintersicherung und den Sicherheitsdienst laufen woanders auf."

Womit Kochwohl den Zwangsverwalter der Sparkasse KölnBonn meinte. Gilles erwiderte: "Was Herr Koch gesagt hat, beruhigt mich nicht" - und nannte "technische Abschreibungen", WCCB-Gebäudeschäden infolge zweier strenger Winter. "Ich bin nicht sicher, ob wir am Ende nicht doch die ganze Zeche zahlen."

ZwangsversteigerungDer größte WCCB-Gläubiger, die Sparkasse KölnBonn, stellt den Antrag beim Amtsgericht. Das Gericht ordnet die Eröffnung des Verfahrens an. Bei der Festlegung des Termins für die Versteigerung sollte eine Angabe zum Verkehrswert der Immobilie vorliegen, also wird das Gericht ein Verkehrswertgutachten in Auftrag geben. So lange hängt das Verfahren.

Es kann aber auch der Insolvenzverwalter die einstweilige Einstellung beantragen, wenn die Versteigerung die Durchführung des Insolvenzverfahrens wesentlich erschweren würde. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn er bereits potenzielle Investoren an der Hand hätte.

Der Versteigerungstermin muss bekannt gemacht werden und zwar mindestens sechs Wochen vor dem Termin. Im ersten Termin sind mindestens sieben Zehntel des Verkehrswertes notwendig, um einen Zuschlag erteilen zu können, ohne das ein Gläubiger widerspricht. Im Falle des Zuschlags wird der Versteigerungserlös aufgeteilt: Erst die Gerichts und Verfahrenskosten und dann die Gläubiger je nach Rang.

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