Hohe Anwaltskosten WCCB-Prozess kostet Bonn 614.000 Euro

Bonn · Der verlorene Schadensersatzprozess gegen den früheren WCCB-Investor Man-Ki Kim kommt die Stadt Bonn teuer zu stehen. Ein Versuch der Stadt, die Anwaltsgebühren zu reduzieren, ging nach hinten los.

Der verlorene Schadensersatzprozess gegen den früheren WCCB-Investor Man-Ki Kim kommt die Stadt Bonn teuer zu stehen. Sie muss Anwaltsgebühren in Höhe von 614.000 Euro zahlen, wie aus einer vertraulichen Vorlage für die Ratssitzung am Donnerstag hervorgeht. Der Versuch, diese Kosten zu reduzieren, ging vor dem Oberlandesgericht Köln (OLG) gründlich nach hinten los.

Nach dem Bauskandal um das World Conference Center Bonn (WCCB) wollte die Stadt sich einen Teil des Schadens bei Kim und dessen damaligem Rechtsberater zurückholen. Nach mehr als vier Jahren endete der Prozess vor der 1. Zivilkammer des Landgerichts im April 2018 allerdings mit einer Niederlage für die Kommune. Entscheidender Punkt dabei: Das Gericht war nicht überzeugt, "dass sämtliche vertretungsberechtigte Organmitglieder der Stadt keine Kenntnisse von der mangelnden Finanzkraft Kims hatten und einem Irrtum in Bezug auf dessen Bonität unterlegen sind". Die damalige Stadtspitze steht unter dem Verdacht, wider besseren Wissens am Investor festgehalten zu haben (siehe "Der WCCB-Skandal").

Gericht erhöhte Streitwert auf 30 Millionen Euro

Als Verlierer muss die Stadt nun die Anwaltskosten tragen. Die aber hängen auch von der Höhe des Streitwerts ab. Für die Kommune war es deshalb nachteilig, dass die Richter den Streitwert nicht bei den fünf Millionen Euro aus der Klage beließen - sondern auf 20 Millionen festsetzten, jeweils fünf Millionen für vier verschiedene Klageanträge. Nach dem Urteil rieten die eigenen Anwälte der Stadt, gegen die Festsetzung Beschwerde einzulegen, wie der Mitteilungsvorlage zu entnehmen ist.

Ihr Argument: Alle vier Klageanträge zielten auf Ersatz desselben potenziellen Schadens; das Addieren der Anträge durch die Kammer sei deswegen "fraglich". Das Landgericht schmetterte die Beschwerde ab und legte sie dem OLG in Köln zur Entscheidung vor. Doch dort wurde es im Dezember 2018 noch schlimmer für die Stadt: Das OLG wies die Beschwerde zurück und erhöhte den Streitwert sogar auf 30 Millionen Euro. Diese Entscheidung, schreibt die Stadtverwaltung, sei nicht anfechtbar.

"Das Gericht orientiert sich bei der Festsetzung des Streitwerts am Interesse des Klägers - hier der Stadt Bonn - bei Einreichung der Klage", erläutert OLG-Sprecher Ingo Werner. Allein die Beraterkosten, die Kosten für die Ablösung einer Grundschuld sowie eine Zahlung an den Insolvenzverwalter hätten sich auf rund 56 Millionen Euro summiert.

In einem weiteren Klageantrag hatte die Stadt den Schaden aus ihrer WCCB-Bürgschaft geltend gemacht, für die Bonn mittlerweile 72 Millionen Euro an die Sparkasse Köln-Bonn zahlen musste. Alles in allem habe der Streitwert selbst nach den üblichen Abschlägen weit über der gesetzlichen Höchstgrenze von 30 Millionen Euro gelegen, so Gerichtssprecher Werner.

Ohne Beschwerde hätte Bonn für die eigenen und gegnerischen Anwälte 430 000 Euro zahlen müssen - jetzt sind es 614 000 Euro. Zum Glück für die Kommune wurde sie vom OLG von den Gerichtsgebühren befreit, sonst wären weitere 270 000 Euro fällig gewesen.

Termin für Prozess gegen Dieckmann noch offen

Nach der Niederlage gegen Kim verklagte die Stadt im Juni 2018 auf Druck der Ratsmehrheit die frühere Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann und Ex-Stadtdirektor Arno Hübner auf je eine Million Euro Schadensersatz. Für den Prozessauftakt am Verwaltungsgericht Köln, das für Beamte zuständig ist, gibt es noch keinen Termin. Eine Schadensersatzklage gegen Friedhelm Naujoks, Ex-Chef des Städtischen Gebäudemanagements Bonn (SGB), hat das Arbeitsgericht Bonn abgewiesen. Die Stadt geht in Berufung. So lange ruhen die Verfahren gegen zwei weitere SGB-Mitarbeiter.

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