Rauchverbot in öffentlichen Räumen Welche Bußgelder den Wirten bei Verstößen drohen

BONN · Seit dem 1. Mai gilt in Nordrhein-Westfalen das neue Nichtraucherschutzgesetz. Und seit dem 2. Mai ist nun auch klar, was Wirte zahlen müssen, deren Gäste sich nicht an das Verbot halten. Bei einem Treffen am Donnerstag in Wuppertal legten die Ordnungsamtsleiter der Großstädte in NRW fest, wie Verstöße geahndet werden sollen.

Beteiligt waren unter anderem die Behörden aus Köln, Bonn und Düsseldorf, wie die Stadt Köln mitteilte. Danach kostet der erste Verstoß 200 Euro, der zweite 400, der dritte 800 und der vierte 1600 Euro. Ab dem fünften Verstoß erwarteten die Wirte zwischen 1600 und 2500 Euro, so die Stadt Köln.

Wenn das Nichtraucherzeichen am Eingang der Gaststätte fehle, sei ein Bußgeld von 100 Euro fällig. Raucher, die erwischt würden, müssten 35 Euro Verwarnungsgeld zahlen. Im Einzelfall könne davon aber abgewichen werden.

Eine Sprecherin der Stadt Köln wies im Gespräch mit dem GA aber darauf hin, dass diese Bußgelder im Mai noch nicht erhoben würden. "Bei unseren Rundgängen sprechen wir derzeit nur Verwarnungen aus", sagte sie. Ab 1. Juni würden Bußgelder fällig. "Wir kontrollieren schon jetzt, aber gehen noch nicht direkt mit der großen Keule los", fügte sie hinzu.

Anders in Bonn: "Bei uns gibt es keine Übergangszeit", sagte eine Sprecherin der Stadt. Es sei lange klar gewesen, dass das Rauchverbot ab 1. Mai gelten würde.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Von GA-Redakteur
Philipp Königs
zur Klimaplan-Bilanz
Erfolg bemisst sich an Taten
Kommentar zur Bonner Klimaplan-BilanzErfolg bemisst sich an Taten
Zum Thema
Aus dem Ressort