Gastronomie und Corona Bonner Wirte dürfen Parkplätze weiterhin für Außengastronomie nutzen

Bonn · Die von Corona besonders gebeutelte Gastronomie in Bonn darf weiterhin Stellplätze in den erlaubten Maßen für ihre Außengastronomie nutzen. Der Stadtrat verlängerte die Erlaubnis bis Oktober 2022.

 Auch in Bonn dürfen Gastronomen weiterhin Stellplätze für ihre Außengastronomie nutzen, weil viele Gäste wegen Corona nicht drinnen Platz nehmen wollen.

Auch in Bonn dürfen Gastronomen weiterhin Stellplätze für ihre Außengastronomie nutzen, weil viele Gäste wegen Corona nicht drinnen Platz nehmen wollen.

Foto: dpa/Frank Molter

Die Gastronomen in Bonn dürfen ihre Außenterrassen auf öffentlichen Außenflächen wie Parkplätze in ihren derzeit erlaubten Maßen bis Oktober nächsten Jahres weiter betreiben. Das hat der Stadtrat in seiner Sitzung am Montag beschlossen.

Die CDU-Ratsfraktion hatte in ihrem Antrag ursprünglich beantragt, die Genehmigung bis Ende März zu verlängern und auch die Zeit auf 22 Uhr zu begrenzen. Die Ratskoalition aus Grünen, SPD, Linken und Volt fand es jedoch sinnvoller, den Zeitraum bis Oktober auszudehnen. Laut Stadtdirektor Wolfgang Fuchs bedarf es für die Verlängerung nur einer Genehmigung. Die Beschränkung auf 22 Uhr sei rechtlich nicht möglich, weil viele Gastwirte eine Erlaubnis bis 24 Uhr hätten. Mit seiner Zusage, das Ordnungsamt werde in neuralgischen Bereichen wie in der Altstadt ein besonderes Augenmerk auf mögliche Ruhestörungen haben, zog die Fraktion die Einschränkung bis 22 Uhr zurück.

Auch die Nutzung von Heizpilze soll erlaubt sein

„Aufgrund insgesamt hoher Inzidenzwerte in Bonn wird über die Herbst-/Wintermonate erwartet, dass weiterhin die verschärften Regelungen zum Schutz vor Corona-Infektionen gelten“, hatte die CDU ihren Antrag begründet. Dies führe zu einem verminderten Platzangebot der Gastronomie in den Innenräumen, um Infektionen zu vermeiden. Um dennoch Umsatzeinbußen zu kompensieren, sollte den Gastronomen weiterhin die Nutzung der Außenflächen erlaubt werden, soweit dies – hinsichtlich der öffentlichen Verkehrsflächen – nicht mit dem Weihnachtsmarkt oder ähnlichen Veranstaltungen in den vier Stadtbezirken konkurriere. Außerdem solle es den Gastronomen auch erlaubt werden, entsprechende Vorrichtungen vorübergehend einzurichten, die dazu dienen, vor der Witterung zu schützen. „Auch die Nutzung von Heizpilzen oder ähnlichen Vorrichtungen sollen erlaubt werden, wobei durch die Gastronomen möglichst die klimafreundlichste Methode zu wählen ist.“

Letzteres erregte den Widerspruch von Brigitta Poppe-Reiners  (Rheingrün). „Als Klimastadt Bonn müssen wir nicht auch noch zur Nutzung der klimaschädlichen Heizpilze aufrufen“, sagte sie.

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