Streit um Briefwahlunterlagen Bezirksregierung bestätigt Kritik an Bonner Wahlleiter

Bonn · Die Kritik an Bonns Stadtdirektor Wolfgang Fuchs in seiner Funktion als Wahlleiter war wohl berechtigt. Das bestätigte nun die Bezirksregierung Köln. Bei der OB-Stichwahl 2020 hatte die Verwaltung Briefwahlunterlagen zu spät versandt.

 Wolfgang Fuchs sind bei der Wahl Fehler unterlaufen.

Wolfgang Fuchs sind bei der Wahl Fehler unterlaufen.

Foto: Benjamin Westhoff

Gut vier Monate, nachdem Stephan Eisel Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bonns Stadtdirektor Wolfgang Fuchs in seiner Funktion als Wahlleiter eingelegt hat, bekam er nun Antwort von der dafür zuständigen Behörde, der Bezirksregierung Köln. Der CDU-Politiker hatte Parteifreund Fuchs wegen „erheblicher Verzögerungen“ beim Versand von Briewahlunterlagen im Rahmen der Oberbürgermeister-Stichwahl am 27. September vorigen Jahres scharf kritisiert. Viele Wähler hätten damals von ihrem Wahlrecht keinen Gebrauch machen können. Die Bezirksregierung schloss sich jetzt der Argumentation Eisels an, wie aus einem Schreiben aus Köln an den früheren Bonner Bundestagsabgeordneten und ehemaligen CDU-Kreisparteichef hervorgeht. Aus seiner Genugtuung über diese Bestätigung machte Eisel gegenüber dem GA denn auch keinen Hehl.

„Schade, dass Stadtdirektor Fuchs damals seine Versäumnisse als Wahlleiter nicht selbst eingeräumt hat und erst die Kommunalaufsicht eingeschaltet werden musste. Wichtig ist, dass sich solche Fehler künftig nicht wiederholen“, sagte Eisel. In der Dienstaufsichtsbeschwerde warf er Fuchs „fahrlässige Verschleppung der Versendung der Briefwahlunterlagen“ vor und monierte den zu späten Druckauftrag für die Stimmzettel sowie das Versäumnis, genügend Personal zum Versand eingesetzt und die entsprechenden Arbeiten am Wochenende vor der Stichwahl unterbrochen zu haben, obwohl die meisten Stimmzettel noch nicht versandt gewesen seien. Dadurch sei vielen Wahlberechtigten de facto die Ausübung des Wahlrechts vorenthalten worden. Damals hatten sich auch viele Bonner beim GA oder in den sozialen Netzwerken darüber beklagt, ihre Briefwahlunterlagen erst am Freitag vor dem Wahlsonntag oder gar nicht erhalten zu haben. „Bei einem knappen Wahlausgang hätte diese Pflichtverletzung des Wahlleiters leicht zu einer Wiederholung der Wahl führen können. Meine Beschwerde war aber keine Wahlanfechtung, denn das Ergebnis der Stichwahl war ja eindeutig“, so Eisel. Es sei ihm vielmehr darum gegangen, eine Wiederholung „solcher fahrlässigen Nachlässigkeiten im Umgang mit dem Wahlrecht auszuschließen“.

Der Leiter der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung bestätigte Eisel nun, dass „die Stadt Bonn ihrer Pflicht – zeitgerechte Übersendung von Briefwahlunterlagen – auch nach meinem Dafürhalten in nicht ausreichendem Maße nachgekommen ist“.

Die Wahlbehörde habe aber „alle Vorkehrungen zu treffen, um Wahlberechtigten zu einer reibungslosen Ausübung ihres Stimmrechts zu verhelfen“. Dem sei in Bonn „nicht im erforderlichen Umfang Rechnung getragen“ worden. Damit sich Derartiges nicht wiederhole, sei die Stadt Bonn gefordert, „ihre Handlungsdirektiven zur Bewältigung des Briefwahlgeschäfts anzupassen“. Auf Nachfrage der Bezirksregierung habe die Stadt Bonn nun „ihre Überlegungen zur Vermeidung gleichgelagerter Schwierigkeiten dargestellt“. Diese Maßnahmen hält die Kommunalaufsicht für geeignet, „in Zukunft ein in Gänze den rechtlichen Vorgaben entsprechendes Briefwahlverfahren zu gewährleisten.

Dienstrechtliche Folgen hat der Vorgang für Fuchs nicht. Wahlleiter, so die Bezirksregierung in ihrem Schreiben an Eisel, zählten nach dem Wahlgesetz zu den „unabhängig und weisungsfrei handelnden Wahlorganen“ und unterstünden somit keiner Dienstaufsicht.

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