Zulassung entzogen - Stadtrat Plantiko nicht mehr Rechtsanwalt

Bundesgerichtshof weist Beschwerde zurück - Schmerzensgeldforderung abgewiesen

Bonn. (jeo) Seine Zulassung als Rechtsanwalt hat der Bonner Stadtverordnete Claus Plantiko endgültig verloren. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Beschwerde Plantikos gegen den Beschluss des Anwaltsgerichtshofs des Landes NRW zurückgewiesen.

Auch die Schmerzensgeldforderung des 1938 geborenen Politikers wegen vorsätzlicher Diffamierung durch den Vorstand der Rechtsanwaltskammer Köln und die Richter am Anwaltsgerichtshofs wurde abgewiesen.

Plantiko, der 1999 in Bonn als Anwalt zugelassen wurde, war bereits im August 2002 aufgefordert worden, ein fachärztliches Gutachten über seinen Gesundheitszustand anfertigen zu lassen. Dem kam der für die Unabhängige Wählergemeinschaft (UWG) seit 2004 im Rat sitzende ehemalige Anwalt nicht nach.

Laut der Entscheidung des BGH gab es für die Rechtsanwaltskammer "hinreichende Veranlassung", daran zu zweifeln, dass Plantiko "aufgrund seiner geistigen Verfassung noch in der Lage ist, den Anwaltsberuf ordnungsgemäß auszuüben".

Immer wieder sei es in Verfahren zu "Verhaltensauffälligkeiten" gekommen. "Diffamierende Äußerungen über Richter, Staatsanwälte und die Justiz insgesamt" würden die Einholung eines Gutachtens zwar noch nicht rechtfertigen. Seine "Grundeinstellung" habe aber an seiner Fähigkeit zweifeln lassen, anwaltlichen Aufgaben nachzukommen.

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