Neue NRW-Regelung Grundschüler müssen im Klassenraum keine Maske mehr tragen

Düsseldorf · Im Rahmen der neuen Coronabetreuungsverordnung für das Land NRW wurde die Maskenpflicht für Grundschüler gelockert. Die Neuregelung tritt ab dem 1. Oktober in Kraft.

 Die Coronabetreuungsverordnung sieht eine Lockerung der Regeln für Grundschüler vor.

Die Coronabetreuungsverordnung sieht eine Lockerung der Regeln für Grundschüler vor.

Foto: dpa/Arne Dedert

Grundschulkinder in Nordrhein-Westfalen müssen im Klassenraum bei Unterricht im Klassenverband ab sofort keine Mund-Nase-Bedeckung mehr tragen. Dies sieht eine entsprechende Änderung der Coronabetreuungsverordnung vor, die am 1. Oktober in Kraft trat.

Bislang durften die Schüler nur am Sitzplatz die Maske abnehmen. Jetzt dürfen sie sie im Klassenraum auch abnehmen, „wenn sie im Rahmen der Unterrichtsgestaltung ihren Sitzplatz verlassen“, wie es am Donnerstag in einer Mitteilung des Ministeriums an die Schulen hieß.

Das Ministerium betonte, dass auch in der Primarstufe wie bisher die Mund-Nase-Bedeckung zu tragen ist, sobald der Klassenraum verlassen wird. Auch bei gemischten Gruppen mit Schülern aus unterschiedlichen Klassen würden die alten Regeln unverändert gelten.

Mit der Neuregelung wird eine Regel auf die Klassengruppen ausgeweitet, die bislang nur für die festen Gruppen der Ganztagsbetreuung galt.

(dpa)
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