Neue Coronaschutzverordnung Gastronomen im Rhein-Sieg-Kreis müssen Listen überprüfen

Rhein-Sieg-Kreis · Gastronomen müssen ab Oktober die Kontaktdaten ihrer Gäste auf Plausibilität überprüfen. Den Besuchern droht bei falschen Angaben ein hohes Bußgeld. Gastronomen aus dem Rhein-Sieg-Kreis berichten von ihren bisherigen Erfahrungen.

 Das „Alte Standesamt“ in Bad Honnef. Im Vordergrund Gastwirt  Dieter Schwalb.

Das „Alte Standesamt“ in Bad Honnef. Im Vordergrund Gastwirt  Dieter Schwalb.

Foto: Frank Homann

Für die Gastronomen im Kreis wird sich mit der neuen Corona-Schutzverordnung nicht viel ändern. Die nimmt vor allem die Kontaktlisten in Gaststätten ins Visier. 250 Euro soll ab heute bezahlen, wer auf diesen Listen falsche Angaben macht. „Wenn falsche Namen in die Listen eingetragen werden, ist das kein Kavaliersdelikt”, begründete NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann am Mittwoch die Einführung des Bußgelds.