ADAC-Verkehrsjuristen raten Camper und Co. sollten sich an Ausgangssperre halten

München · Die in Deutschland geltenden Corona-Regeln werfen ganz neue Fragen auf. Das betrifft zum Beispiel Camper, die eine Nacht in ihrem Fahrzeug schlafen wollen. Der ADAC gibt ihnen einen Rat.

 Rollin', rollin', rollin': Die Reise im Campingmobil plant man wegen möglicher nächtlicher Ausgangsbeschränkungen derzeit besser ohne Stop unterwegs. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa/dpa-tmn

Rollin', rollin', rollin': Die Reise im Campingmobil plant man wegen möglicher nächtlicher Ausgangsbeschränkungen derzeit besser ohne Stop unterwegs. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa/dpa-tmn

Foto: Hauke-Christian Dittrich

Reisende im Auto, Wohnmobil oder Campergespann sollten sich an nächtliche Ausgangssperren halten. Dazu rät der ADAC.

Zwar dürfen Fahrerinnen und Fahrer eigentlich eine Nacht auf einem Parkplatz oder am Straßenrand im Fahrzeug schlafen, um wieder fahrtüchtig zu werden - als „Notfallausnahme“, so die StVO. Doch in vielen Landkreisen liegt die Sieben-Tage-Inzidenz noch über 100. Damit greift die Ausgangssperre zwischen 22.00 und 5.00 Uhr.

Das stelle für manche Fahrer „ein Dilemma“ dar, so der Autoclub. Eine Fahrt durch Deutschland könne sich durchaus in die Nacht hinziehen. „Reisende sollten jedoch eine bewusste Zwischenübernachtung vermeiden und ihre Fahrt so planen, dass sie nicht in den Zeitraum der nächtlichen Ausgangssperre fällt“, raten die ADAC-Juristen.

Ob Übernachtungen im Fahrzeug im Geltungsbereich der nächtlichen Ausgangssperre erlaubt sind, ist nach Angaben des ADAC bisher gerichtlich nicht entschieden worden. Es drohe ein Bußgeld.

© dpa-infocom, dpa:210510-99-543114/2

(dpa)
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