Reiserecht Geld zurück nach Ausfall des Flugzeug-Videosystems

Frankfurt/Main · Viele Fluggesellschaften bieten an Bord ein Unterhaltungsprogramm an - und wenn dieses Videoangebot ausfällt, können Pauschalurlauber einen Teil des Reisepreises zurückfordern.

 Fällt das Videoprogramm während eines Langstreckenfluges an Bord aus, kann ein Teil des Flugpreises zurückgefordert werden. Foto: Daniel Reinhardt

Fällt das Videoprogramm während eines Langstreckenfluges an Bord aus, kann ein Teil des Flugpreises zurückgefordert werden. Foto: Daniel Reinhardt

Foto: Daniel Reinhardt

Denn nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt stellt ein solcher Ausfall einen Mangel dar (Az.: 2-24 O 20/19) . 20 Prozent Minderung des anteiligen Tagesreisepreises befand das Gericht als angemessen.

Im verhandelten Fall hatte die spätere Klägerin bei einem Veranstalter eine Reise nach Madagaskar gebucht. Zu den Leistungen gehören auch die Flüge von Frankfurt über Paris nach Antananarivo und zurück. Beim Rückflug von Madagaskar nach Paris fiel das Videosystem im Flugzeug jedoch komplett aus. Die Klägerin forderte deswegen die Rückzahlung eines Teils des Reisepreises - und hatte damit Erfolg.

Nach Ansicht des Gerichts konnte die Klägerin den Preis mindern, weil die Reise mit Fehlern behaftet war, die den Wert und die Tauglichkeit nach dem gewöhnlichen Nutzen gemindert haben. Für diesen Mangel sprachen die Richter der Klägerin am Ende 114,36 Euro zu.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Saudi-Arabien im Aufbruch
Wandel an allen Ecken und Enden Saudi-Arabien im Aufbruch
Zum Thema
Aus dem Ressort