Ausgangsbeschränkungen Innenministerium: Nachtreisen falls nötig besser umbuchen

Berlin · Lange wurde um die Corona-Notbremse gerungen, nun tritt sie in Kraft. Die Änderungen sehen auch nächtliche Ausgangsbeschränkungen vor. Was bedeutet das für Reisende?

 Angesichts der nächtlichen Ausgangsbeschränkungen empfiehlt das Innenministerium, touristische Reisen zwischen 22 und 5 Uhr besser umzubuchen. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

Angesichts der nächtlichen Ausgangsbeschränkungen empfiehlt das Innenministerium, touristische Reisen zwischen 22 und 5 Uhr besser umzubuchen. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

Foto: Robert Michael

Die ab 0 Uhr in der Nacht zum Samstag greifende Corona-Notbremse erschwert in weiten Teilen Deutschlands auch das Reisen. Die Regelung betreffe nicht nur den Aufenthalt an einem Ort, sondern auch Reisen von A nach B, erklärte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums.

„Das heißt also, wer in der Zeit zwischen 22 und 5 Uhr aus Anlass einer touristischen Reise reisen möchte, sollte besser umbuchen oder umplanen.“ Eine dienstliche Flugreise sei wegen der vorgesehenen Ausnahmen hingegen möglich.

Die Kontrolleure von Polizei oder Ordnungsämtern müsten im Einzelfall nach Ermessen und mit gesundem Menschenverstand entscheiden, ob jemand einen glaubhaften Grund nennen könne, weshalb er unterwegs sei, sagte der Sprecher. „Wenn ein Bäckermeister mitten in der Nacht seinen Berufsort aufsucht, dann wird man das sehr schnell nachvollziehen können.“

Für Landkreise, die am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschritten haben, gelten ab Samstag Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 Uhr abends und 5 Uhr morgens. Bis Mitternacht darf man sich noch allein an der frischen Luft bewegen. Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Coronavirus-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner es binnen einer Woche gab.

Die Regelung enthält eine Reihe von Ausnahmen. So ist der Aufenthalt auch während der Nachtstunden normalerweise zur Berufsausübung erlaubt, um das Sorge- und Umgangsrecht wahrzunehmen oder in medizinischen Notfällen bei Mensch und Tier. In derartigen Fällen könnten natürlich auch Auto oder Bahn genutzt werden, erläuterte die stellvertretende Regierungssprecherin Martina Fietz. „Der LKW-Fahrer darf selbstverständlich auch seine Waren weiter transportieren und der Enkel seine erkrankte Großmutter ins Krankenhaus fahren.“

Das wirksamste Mittel, um die hohe Zahl von Neuinfektionen zu senken, sei die Reduzierung von Kontakten, sagte Fietz. Diesem Zweck dienten auch die Ausgangsbeschränkungen.

© dpa-infocom, dpa:210423-99-324315/2

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Saudi-Arabien im Aufbruch
Wandel an allen Ecken und Enden Saudi-Arabien im Aufbruch
Zum Thema
Aus dem Ressort
München vs. Tegernsee
Unterm Strich: Ortsrivalitäten in Zeiten von Corona München vs. Tegernsee