Nur mit PCR-Test Neue Einreisebestimmungen für Pauschalurlauber in Tunesien

Tunis · Pauschalurlauber aus Deutschland zieht es wegen der Reisewarnung derzeit nicht nach Tunesien. Das nordafrikanische Land bietet für Veranstaltergäste aber besondere Einreiseregeln.

 Touristin am Strand von Sousse: Tunesien lockt wegen der Corona-Pandemie derzeit kaum Urlauber. Foto: Andreas Gebert/dpa/dpa-tmn

Touristin am Strand von Sousse: Tunesien lockt wegen der Corona-Pandemie derzeit kaum Urlauber. Foto: Andreas Gebert/dpa/dpa-tmn

Foto: Andreas Gebert

Pauschalurlauber, die mit einem Linienflug anreisen, müssen in Tunesien nach ihrer Ankunft nicht in eine zweiwöchige Quarantäne. Allerdings müssen sie einen negativen Corona-PCR-Test vorlegen, der beim Check-in nicht älter als 72 Stunden sein darf. Darauf weist das tunesische Fremdenverkehrsamt hin. Diese Regel gelte seit dem 24. November.

Pauschalurlauber müssen zudem einen Voucher vorlegen, der die Reservierung der Pauschalreise, ihre Bezahlung und die Betreuung durch einen Veranstalter bestätigt. Auch ist ein Auskunftsformular auszufüllen, das es online gibt. Pauschalreisende, die mit einem Charterflug kommen, müssen dem Fremdenverkehrsamt zufolge dagegen keinen negativen PCR-Test vorlegen. Hier gilt es, strikt das Hygieneprotokoll für Gruppenreisen zu befolgen.

Individualreisende müssen in Tunesien nach der Ankunft in Quarantäne. Zudem ist ein negativer Corona-Test vorzulegen. Am sechsten Tag könne auf eigene Kosten ein erneuter Test gemacht werden. Ist dieser negativ, kann der Reisende die Quarantäne beenden, heißt es weiter.

Für Tunesien gibt es derzeit wegen der hohen Infektionszahlen im Land eine Reisewarnung . Das heißt, Reiseveranstalter meiden das Land.

© dpa-infocom, dpa:201125-99-458161/2

(dpa)
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