Preisminderungen nach der Reise So bekommen Sie bei Reisemängeln ihr Geld zurück

Bonn · Der ideale Urlaub wurde geplant - verläuft dann aber doch anders als geplant. Schlechtes Essen, mangelnde Hygiene oder ein weiter Weg zum Strand können das Urlaubsgefühl mindern. Wer sein Geld deshalb zurück bekommen möchte, sollte einiges beachten.

 Der Begriff der Pauschalreise wird erweitert, so dass die meisten Reisebestandteile wie Flüge, Hotelangebote oder Mietwagen eingeschlossen sind. Foto: Chad Ehlers

Der Begriff der Pauschalreise wird erweitert, so dass die meisten Reisebestandteile wie Flüge, Hotelangebote oder Mietwagen eingeschlossen sind. Foto: Chad Ehlers

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So ein Traumurlaub kann schon mal teuer werden. Wenn dann die großen Erwartungen nicht erfüllt werden, ist die Enttäuschung groß. Gegen ärgerliche Reisemängel kann eine Preisminderung eingefordert werden. Laut der Allgemeinen Rechtsschutz-Versicherungs-AG (ARAG) muss bei einem Antrag aber einiges beachtet werden.

Was zählt als Reisemangel?

Wer für seinen Urlaub viel Geld ausgibt, ist oft schneller enttäuscht. Für ihr Geld möchten Urlauber auch etwas geboten bekommen. Doch nicht jedes kleine Ärgernis ist gleich ein Anspruch auf eine Preisminderung. Unterschieden wird zwischen einfachen Unannehmlichkeiten und tatsächlichen Reisemängeln. In fernen Ländern herrschen oft andere Normen als in der Heimat und müssen vom Reisenden hingenommen werden. Sollten Urlauber allerdings nicht geboten bekommen, was beispielsweise in der Reisebroschüre beworben wurde, kann Einspruch erhoben werden. Der Mangel muss schnellstmöglich behoben werden oder der Urlauber hat Anspruch auf eine Preisminderung. Bei schwerwiegenden Reisemängeln kann der Vertrag mit dem Veranstalter gekündigt werden.

ARAG-Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer warnt vor Werbefallen der Reiseveranstalter. Die Interpretation der Formulierungen in Prospekten und Werbeartikeln lässt viel Spielraum. Der Begriff "Strandlage" definiert also nicht immer die Nähe zum Strand. Der Veranstalter muss sich allerdings an das halten, was er bewirbt.

Wie reiche ich Beschwerden ein?

Beschwerde vor Ort: Der erste Schritt bei Reisemängeln ist die Reklamation vor Ort. Der Vertreter des Reiseveranstalters, also beispielsweise der Reiseleiter, muss eine genaue Information über herrschende Mängel erhalten. Eine mündliche Beschwerde bei einer Servicekraft reicht laut Klingelhöfer nicht aus. Der Urlauber sollte eine schriftliche Bestätigung einfordern, dass die Mängel beseitigt werden. Im Idealfall wird die Beschwerde schriftlich eingereicht und die Reklamation bestätigt.

Reisende können dem Veranstalter eine Frist einräumen, bis zu der der Mangel behoben werden soll. Wird sich an die Frist nicht gehalten, besteht mit Beweisen das Recht auf eine Preisminderung. Die Abhilfe muss kostenfrei erfolgen. Der Urlauber zahlt nicht für die Beseitigung der Mängel.

Antrag auf eine Reisepreisminderung: Ob noch vor Ort oder nach dem Urlaub: Dem Reiseveranstalter sollte die Lage schriftlich beschrieben werden. Rechtsexperte Klingelhöfer empfiehlt eine genaue Dokumentation der Verhältnisse. Datierte Fotos und Videos sowie Zeugenaussagen von zum Beispiel anderen Hotelgästen sind wichtiges Beweismaterial. In dem Antrag sollte klar sein, dass der Urlauber eine Preisminderung fordert. "Ansonsten kann der Reiseveranstalter davon ausgehen, dass sich ein unzufriedener Kunde mit der Beschwerde nur einmal Luft verschaffen wollte."

Lohnt sich das Einreichen?

Nur in den seltensten Fällen kann auch Schadensersatz gefordert werden. Bei einer Preisminderung von über der Hälfte der Reisepreises durch erhebliche Mängel hat der Urlauber Anspruch auf Schadensersatz. Meistens stehen den Urlaubern Preisminderung von fünf bis 30% zu - je nach Mangel. Das Pauschalreiserecht ermöglicht eine schriftliche Reklamation beim Veranstalter bis zu zwei Jahre nach dem Urlaub. Gerichte können laut Klingelhöfer Selbsthilfe wie das Buchen einer neuen Unterkunft ablehnen, wenn der Mangel nicht erheblich genug ist oder nicht entsprechend dokumentiert wurde.

Ob sich der Aufwand lohnt, muss der Reisende selbst entscheiden. Oft ist der Ärger vor allem bei teureren Urlauben groß. "Wer viel bezahlt, darf eben auch viel erwarten", so Klingelhöfer.

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