Wanzen im Hotelbett müssen vor Gericht klar belegt werden

Hannover · Bettwanzen sollen einer Familie den Urlaub in der Türkei verdorben haben - dem Amtsgericht Hannover fehlten dafür aber eindeutige Beweise. Im Rahmen eines Vergleichs soll der Reiseveranstalter der Klägerin nun 200 Euro Entschädigung zahlen. Gefordert hatte die Frau rund 4000 Euro.

 Eine Klägerin war davon überzeugt, dass ihr Sohn von Bettwanzen gestochen wurde. Nach einer Nacht hatte er Pusteln und Blasen am ganzen Körper. Foto: Oliver Berg

Eine Klägerin war davon überzeugt, dass ihr Sohn von Bettwanzen gestochen wurde. Nach einer Nacht hatte er Pusteln und Blasen am ganzen Körper. Foto: Oliver Berg

Foto: DPA

Ihre Vorwürfe: Während eines Urlaubs in Antalya im vergangenen Sommer hätten Bettwanzen ihren elfjährigen Sohn gestochen, außerdem habe es im Hotelzimmer geschimmelt. Die Familie reiste ab - allerdings ohne das Ungeziefer im Zimmer fotografiert zu haben.

Rote Flecken, Pusteln und Blasen sollen die Haut des elfjährigen Sohnes übersät haben, nachdem er nur eine Nacht in dem Hotelbett in der Türkei verbracht hatte. Nur seien die Aufnahmen der Stiche auf der Haut des Kindes nicht eindeutig Bettwanzen zuzuordnen, begründete die Richterin den Ausgang des Verfahrens.

"Die Dokumentation ist bei solchen Fällen das Entscheidende", sagte Paul Degott, Rechtsanwalt und Experte für Reiserecht, der Nachrichtenagentur dpa. "Sie müssen Fotos machen, vor Ort zum Arzt gehen, Zeugen suchen." Ungeziefer im Ausland könne ein Gericht oft nur schwer bewerten. "Denn dort können die Ameisen auch mal größer sein als in Deutschland", sagt der Reiserechtler.

Außerdem müsse nachgewiesen werden, dass sich die Wanzen tatsächlich im Bett eingenistet hätten. Fotos des Ungeziefers oder seines Kots zwischen Laken und Matratzen seien dabei ein wichtiges Beweismittel. Aus ärztlichen Attesten müsse klar hervorgehen, welches Tier gebissen habe. Im aktuellen Fall hatte die Klägerin eine Bescheinigungen auf Türkisch vorgelegt, mit der eine genaue Identifizierung des Insektes aber nicht möglich war, begründete die Richterin.

Die Anzahl der Beschwerden und Reklamationen bei Pauschalreisen ist in Deutschland seit Jahren rückläufig. "Nur bei etwa einem Prozent aller Reisen gibt es einen Grund zur Beschwerde", sagte ein Sprecher des Deutschen Reiseverbandes (DRV), der in Deutschland rund 2500 Reiseveranstalter vertritt. Die gerichtlich verhandelten Fälle seien dabei noch weniger.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort