Kommentar Handyverbot an Schulen
Ein Handyverbot an Schulen ist in Deutschland und vor allem in Nordrhein-Westfalen aktuell ein sehr umstrittenes Thema: Der Deutsche Lehrerverband möchte Kindern und Jugendlichen bis 14 Jahren in Schulen und auf Schulhöfen Handys verbieten.
Anders als in Frankreich, wo kürzlich ein generelles Handyverbot beschlossen worden ist, entscheidet in Deutschland jedes Bundesland selbst über ein Handyverbot. In Bayern herrscht zum Beispiel ein einheitliches Verbot an allen Schulen.
In Nordrhein-Westfalen darf zurzeit jede Schule selber bestimmen, ob und in welchem Umfang sie den Schülerinnen und Schülern Handys erlaubt. An unserer Schule ist die Nutzung von Smartphones und anderer elektronischer Geräten wie Tablets und Smartwatches auf dem Schulgelände nicht erlaubt. Außerdem dürfen diese nicht gezeigt werden.
Man kann sicherlich im Unterricht manchmal sinnvoll mit Handys arbeiten. So können Schüler im Internet schnell nach Informationen suchen. Ein richtiger Umgang mit Handys bereitet uns auf das spätere Berufsleben vor. Außerdem macht Lernen mit Handys mehr Spaß. Viele Schüler lernen Vokabeln lieber mit einer App als mit einem Schulbuch und können sich so leichter zum Lernen motivieren.
Allerdings können Eltern und Lehrer nicht kontrollieren, ob das Handy wirklich zum Lernen benutzt wird. Es gibt noch weitere Gründe für ein Verbot. Handy-Klingeltöne stören den Unterricht. Die Schüler werden abgelenkt und können sich nicht mehr so gut konzentrieren. Eine Studie der Universität von Texas besagt, dass sogar ausgeschaltete Smartphones ablenken.
Zudem könnte Handynutzung zu Täuschungsversuchen bei Klassenarbeiten führen. Auch werden Handys häufig für Mobbingaktionen benutzt, indem Fotos verbreitet werden oder in Chats gelästert wird. Darüber hinaus verhindern Smartphones die direkte persönliche Kommunikation untereinander.
Durch ein allgemeines Handyverbot an Schulen könnte man viele dieser Probleme von vornherein vermeiden. Daher sind wir der Meinung, dass ein einheitliches Verbot, wie es beispielsweise schon in Bayern oder an unserer Schule geregelt ist, auch in Nordrhein-Westfalen sinnvoll wäre.
Otto-Kühne-Schule, Godesberg, Klasse 8b