Prozess um Abmahnmissbrauch Bonnerin gewinnt gegen Abmahnverein Ido

Bonn · Seit fast drei Jahren liefert sich die frühere Bonner Online-Händlerin Vera Dietrich einen Rechtsstreit mit dem Leverkusener Abmahnverein Ido. Jetzt entschied das Bonner Landgericht, dass die Klage des Ido unzulässig sei.

 Vor der Urteilsverkündung im Bonner Landgericht: die Beklagte Vera Dietrich (l.), Richterin Stephanie Geiger (r.).

Vor der Urteilsverkündung im Bonner Landgericht: die Beklagte Vera Dietrich (l.), Richterin Stephanie Geiger (r.).

Foto: Benjamin Westhoff

Die Erleichterung war ihr ins Gesicht geschrieben, trotz Mund-Nasen-Schutz, denn immerhin lächelten ihre Augen: Seit fast drei Jahren liefert sich die frühere Bonner Online-Händlerin Vera Dietrich einen Rechtsstreit mit dem Leverkusener Abmahnverein Ido, der jährlich Tausende kleine Gewerbetreibende, die ihre Waren im Internet anbieten, bundesweit vor Gericht bringt und damit oftmals auch zur Geschäftsaufgabe zwingt.