Kommentar zu Abmahnmissbrauch Kein fairer Wettbewerb

Meinung | Bonn · Seit fast drei Jahren liefert sich die frühere Bonner Online-Händlerin Vera Dietrich einen Rechtsstreit mit dem Leverkusener Abmahnverein Ido. Es ist gut, dass die Bundesregierung den Gerichten mit einer Gesetzesreform den Rücken stärken will, kommentiert GA-Redakteurin Ulla Thiede.

 Vor der Urteilsverkündung im Bonner Landgericht: die Beklagte Vera Dietrich (l.), Richterin Stephanie Geiger (r.).

Vor der Urteilsverkündung im Bonner Landgericht: die Beklagte Vera Dietrich (l.), Richterin Stephanie Geiger (r.).

Foto: Benjamin Westhoff

Der faire Wettbewerb ist Teil der freien und sozialen Marktwirtschaft. Geschützt wird er nicht nur durch die Kartellhüter, sondern auch durch das Instrument der Abmahnungen. Das deutsche Recht ermöglicht es Mitbewerbern, andere Wirtschaftsteilnehmer abzumahnen, die aus ihrer Sicht gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Das ist oftmals wirkungsvoller, als wenn eine Behörde darüber wachen würde.