Kommentar zur Klage der AfD Krisenzeichen

Meinung | Köln · Die AfD hat einen Eilantrag gegen die Einstufung als Verdachtsfall gestellt. Dass die Partei sich gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz wehrt ist ihr gutes Recht – und dennoch keine Lösung für ihre Probleme, kommentiert GA-Chefredakteur Helge Matthiesen.

 Die AfD hat einen Eilantrag gegen den Verfassungsschutz gestellt.

Die AfD hat einen Eilantrag gegen den Verfassungsschutz gestellt.

Foto: dpa/Michael Kappeler

Die AfD versucht, aus ihrer tiefen Krise zu kommen und wehrt sich gerichtlich gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Das ist ihr gutes Recht und doch wäre es ein Irrtum, wenn die AfD in einem Erfolg die Lösung ihrer Probleme sähe. Schon die Drohung gegen die Partei, sie wegen ihrer unverkennbar antidemokratischen, völkischen und nationalistischen Ziele  zu beobachten, hat der AfD eine Entwicklung aufgezwungen, die sie gern vermieden hätte.