Trotz Befreiung von Maskenpflicht Herzkranke Bonnerin bekommt Hausverbot im Geschäft

Bonn · Wegen ihrer Herzerkrankung ist eine Röttgenerin von der Maskenpflicht befreit. Trotz einer entsprechenden Bescheinigung wird die Pharmazeutin in Geschäften beschimpft, angerempelt und sogar bespuckt.

 Frauke Kreuzer muss wegen einer Herzerkrankung keine Maske tragen, was sie mit Attesten belegen kann.

Frauke Kreuzer muss wegen einer Herzerkrankung keine Maske tragen, was sie mit Attesten belegen kann.

Foto: Benjamin Westhoff

Der tägliche Einkauf ist für Frauke Kreuzer mittlerweile ein unerträglicher Spießrutenlauf, der regelmäßig mit Beschimpfungen und Beleidigungen endet. „Nicht nur das“, sagt die Pharmazeutin aus Röttgen. „Ich habe bereits in einem Geschäft Hausverbot bekommen, und in einem anderen Laden rief der Filialleiter sogar die Polizei“, fügt sie hinzu. Dabei verhält sich Kreuzer nicht anderes als die anderen Kunden im Laden. Mit einer einzigen Ausnahme: Aufgrund einer Herzerkrankung ist sie von der Maskenpflicht befreit. Eine entsprechende ärztliche Bescheinigung hat sie immer dabei.