Kommentar zur Treppe am Bahnhof Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht

Meinung | Bonn · Stadt und Investor Ten Brinke zahlen im Falle der rutschigen Treppe am Bahnhof beide „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“. Rechtslage und Verhältnis zwischen den Parteien sind nicht ausreichend geklärt. Ähnliche Negativ-Beispiel gibt es auf Bonns Stadtplan viele.

 Die Treppe am Bonner Bahnhof ist laut einem Gutachten zu rutschig.

Die Treppe am Bonner Bahnhof ist laut einem Gutachten zu rutschig.

Foto: Benjamin Westhoff

Auf einer Treppe am Bahnhof stürzt ein Passant, er nimmt sich einen Anwalt und die Stadt zahlt ihm Schmerzensgeld „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“. Monate später stellt sich heraus, dass der Sturz auf mangelhaften Bodenbelag zurückzuführen ist. Der Investor Ten Brinke, der die Treppe gebaut hat, wird die Fliesen auf eigene Kosten austauschen „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und in Vermeidung eines Rechtsstreites“. Die gleiche Formulierung beider Protagonisten macht deutlich, dass Rechtslage und Verhältnis zwischen Investor und Stadt nicht ausreichend geklärt sind.