Gerichte entscheiden über Querdenker-Demos Grundrechte kann man nicht mal so eben einschränken

Meinung | Düsseldorf · Erst Leipzig – und jetzt Köln? Gerichte kassieren die Auflagen, die die Städte den Anmeldern von Querdenken-Demos machen. Deshalb sind klare Gesetze nötig, um Verstöße gegen die Auflagen zu ahnden und bei Ausschreitungen einzugreifen.

 Eine Querdenker-Demo in Schwerin.

Eine Querdenker-Demo in Schwerin.

Foto: dpa/Jens Büttner

Das Demonstrationsrecht ist ein zentrales Grundrecht, das in Artikel acht unserer Verfassung niedergelegt ist. Doch auch Protestierende müssen sich an die Regeln des Rechtsstaats halten. Sonst ist der Staat befugt, mit seinen Sicherheitsorganen einzuschreiten. Was am Samstag in Leipzig bei der „Querdenker“-Demo passiert ist, dürfen die Behörden nicht tolerieren. Wenn Neonazis und andere Gewalttäter einen Protest in ihrem Sinne entgleisen lassen, muss die Polizei vor Ort eingreifen dürfen. Und sie muss es so tun, dass ihr dann kein gerichtliches Nachspiel droht. Dafür benötigt sie eine klare rechtliche Grundlage.